Wenn Menschen Opfer einer Straftat werden, führt dies oft zu großen seelischen Belastungen. Aktuell nehmen in Berlin jedoch nur etwa zehn Prozent der Betroffenen die umfassend vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsangebote durch professionelle Opferhilfeeinrichtungen in Anspruch.
Um von Straftaten betroffene Menschen mit den Angeboten noch besser zu erreichen, ist ein Perspektivwechsel erforderlich: Betroffene sollten bei der Suche nach Unterstützung nicht auf sich allein gestellt sein, sondern proaktiv mit einem Angebot von Hilfeeinrichtungen kontaktiert werden. Im Rahmen eines von der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung geförderten Modellprojektes beteiligen sich gegenwärtig zahlreiche Paritätische Mitgliedsorganisationen an der Umsetzung des proaktiven Ansatzes in Berlin.
Dabei handelt es sich um spezialisierte Hilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Zielgruppen, deren Angebote einander ergänzen. Sie unterstützen Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und informieren über Hilfsmöglichkeiten für Betroffene. Sie stärken die Position von Opfern, Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren, bieten außerhalb des Strafverfahrens Hilfe bei der Verarbeitung des Erlebten an und informieren über Hilfsmöglichkeiten für Betroffene.
Dass Opfer von Straftaten im Land Berlin auf der Grundlage eines Landesopferschutzgesetzes zukünftig einen Rechtsanspruch auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen haben sollen, ist sehr zu begrüßen. Um Geschädigte bedarfsgerecht unterstützen zu können, muss das bestehende Hilfesystem jedoch gestärkt und ausgebaut werden.
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