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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Verbandes. Sie ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Vorstand lädt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Das Paritätische Prinzip

Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Größe der Organisation.
Dessen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung übt dessen jeweilige Vorsitzende bzw. jeweiliger Vorsitzender oder eine Person, die von ihr bzw. ihm schriftlich bevollmächtigt ist. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Wahl des Vorstands, Beirats und des Berufungsausschusses
  • Prüfung und Beratung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschaftsplans für das kommende Geschäftsjahr
  • Kenntnisnahme des Jahresberichts
  • Genehmigung der geprüften Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Beschlüsse zu Änderungen der Verbandssatzung oder zur Auflösung des Verbandes
  • Berufung eines dreiköpfigen Wahlausschusses zur Durchführung der Wahlen der o.g. Gremien