Die Belastung von Familien ist durch die Pandemie stark angestiegen – und damit der Bedarf an passgenauer Unterstützung. Die Berliner Familien sind besonders vielfältig – entsprechend divers sind auch ihre Bedürfnisse. Berlin ist Hauptstadt der Kinderarmut und auch die Hauptstadt der Alleinerziehenden, von denen rund 40 Prozent unterstützend soziale Transferleistungen beziehen.
Im Bereich Familie setzt sich der Paritätische Berlin für eine familienfreundliche Infrastruktur sein. So beteiligte sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin aktiv an der Erarbeitung des „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)“ auf Grundlage des §16 SBG VIII.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es soll die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung langfristig sichern. Jedoch sollen nur einige Bereiche der Familienbildung wie Familienzentren ausgebaut werden und Angebote wie Beratungsangebote für Alleinerziehende oder Erholungsreisen nicht. Hier muss nachgesteuert werden. Die Vielfalt der Berliner Familien, beispielsweise Alleinerziehende und Regenbogenfamilien, aber auch hinsichtlich Sprache und Kultur, ist durch die Angebote oft nicht abgebildet. Zudem muss „Familienförderung“ ganzheitlich gedacht werden, also für alle Bereiche des Lebens von Berliner Familien wie Gesundheit, Kinderbetreuung und Wohnen gelten.
Im Rahmen des Familienfördergesetzes wird aktuell vom Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken und Trägervertretern ein berlinweit einheitliches Qualitätsmanagementhandbuch erarbeitet. Auch hier bringt sich der Paritätische Berlin und die Sicht der Mitgliedsorganisationen ein mit dem Ziel, die vielfältigen Bedürfnisse der Berliner Familien bestmöglich zu erfüllen.
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