Der Bereich der Eingliederungshilfe ist für die Verhandlungen des Berliner Rahmenvertrages für entgeltfinanzierte Dienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Eingliederungshilfe), dem SGB XII (Soziales) und der zuwendungsfinanzierten Projekte des Integrierten Sozialprogramms zuständig.
Er arbeitet eng mit den Referaten Teilhabe, Soziale Psychiatrie, Suchthilfe und Wohnungsnotfallhilfe zusammen.
Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes in Berlin sind noch viele Themen offen und ungeklärt. Als Mitglied in der Kommission 131 ist der Paritätische Berlin mit seiner Fachexpertise an den Verhandlungen beteiligt.
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Regina Schödl
E-Mail: schoedl[at]paritaet-berlin.de