Informationen über Praxisstellen in der Ausbildung
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin stellt für seine Mitgliedsorganisationen und auch Auszubildenen Informationen über Anerkennungsverfahren zu Praxisstellen nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die folgenden Berufsgruppen:
- Erzieher/in
- Heilpädagoge/in
- Altenpfleger/in
- Familienpfleger/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Sozialarbeiter/in und Sozialpädagoge/in
Anerkennung Praxisstellen für Erzieher und Heilpädagogen nach §9 + §10 SozBAG
Der Verband nimmt zudem die Anerkennung von Praxisstellen und Anleitenden für Erzieher und Erzieherin sowie Heilpädagoge und Heilpädagogin im Bereich der Mitgliedsorganisationen vor. Für Erzieher und Erzieherinnen erkennt der Paritätische Einrichtungen an, die keine Betriebserlaubnis benötigen – zum Beispiel Jugendfreizeiteinrichtungen und Behindertenwohngemeinschaften. Angaben zu den Praxisstellen werden in einer Datenbank gepflegt.