Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Funktion im Wohlfahrtssystem: Sie sind die Schnittstelle zwischen Betreuungsgericht und -behörden sowie betroffenen Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.
Als gemeinnützige Vereine beraten und unterstützen sie ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte und bieten ihnen kostenlose Fortbildungen und Erfahrungsaustausch an. Außerdem gewinnen sie Menschen für das anspruchsvolle Ehrenamt der rechtlichen Betreuung und beraten Betroffene und soziale Dienste. Zudem informieren die Betreuungsvereine kostenlos über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügungen. Diese wichtigen Aufgaben unterstützt der Paritätische durch seine gesellschaftliche und politische Netzwerkarbeit.
In Berlin gibt es in jedem Bezirk anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort und arbeiten bei der Ehrenamtsvermittlung eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.
Die Adressen und Kontaktdaten der anerkannten Berliner Betreuungsvereine sind auf den Seiten der Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine aufgelistet:
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Kontakt
Christoph Erbslöh
E-Mail: erbsloeh[at]paritaet-berlin.de