Die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ist zentrales Thema der Schwangerenberatung. Über die eigene Sexualität frei bestimmen zu können, stellt ein individuelles Rechtsgut für alle Bürgerinnen und Bürger dar.
Die gesellschaftliche Kontroverse rund um die Themen Schwangerschaftsabbrüche und Beratungszwang, auch bei bereits getroffener Entscheidung, zeigen jedoch, dass in diesem Bereich noch viel Informations-, Aufklärungsarbeit und Diskussionen erforderlich sind.
Schwangerenkonfliktberatungsstellen arbeiten auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Sie bieten allgemeine Beratungen nach §2 SchKG an, wonach jede Frau und jeder Mann das Recht auf Beratung hat in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle, auf Wunsch auch anonym. Sie bieten zudem sexualpädagogische Angebote in Schulen an zur Aufklärung und Prävention von Teenager-Schwangerschaften. Die Beratungsleistungen nach dem SchKG umfassen die sozialrechtliche Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen Hilfen wie Unterstützung von Anträgen bei der Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin. Die Beratungsstellen führen zudem die Schwangerschaftskonfliktberatung nach §5 SchKB durch. Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Nach der Beratung erhalten ungewollt Schwangere einen Beratungsschein, der einen straffreien Abbruch ermöglicht.
Der Paritätische Berlin vertritt über 40 Prozent der Berliner Konfliktberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Berlin 22 Beratungsstellen, die einen Beratungsschein nach §219 StGB ausstellen (kommunaler und freie Träger), neun sind Mitglied beim Paritätischen Berlin.
Der Paritätische Berlin und die Mitgliedsorganisationen setzen sich ein für die Sicherung und den Ausbau der Multiprofessionalität in den Beratungsstellen, damit komplexe Beratungen von Psychologinnen durchgeführt werden können und ausreichend Ärztinnen für medizinische Beratung den hilfesuchenden Frauen zur Verfügung stehen.
Wir fordern einen Ausbau der Schwangerenkonfliktberatungsstellen in Berlin und eine deutliche Aufstockung der Beratungs- und Verwaltungskräfte. Dafür braucht es multiprofessionelle Teams mit Psychologinnen und Ärztinnen, um der Vielfalt der Anliegen der Hilfesuchenden umfassend begegnen zu können und diese bedarfsgerecht zu versorgen. Für die geplante Novellierung des Berliner Schwangengerenberatungsstellengesetzes (SchWBG) wurden Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet, die nun mit Verwaltung und Politik diskutiert werden.
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Astrid Lück
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