Die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ist zentrales Thema der Schwangerenberatung. Über die eigene Sexualität frei bestimmen zu können, stellt ein individuelles Rechtsgut für alle Bürgerinnen und Bürger dar.
Die gesellschaftliche Kontroverse rund um die Themen Schwangerschaftsabbrüche und Beratungszwang, auch bei bereits getroffener Entscheidung, zeigen jedoch, dass in diesem Bereich noch viel Informations-, Aufklärungsarbeit und Diskussionen erforderlich sind.
Schwangerenkonfliktberatungsstellen arbeiten auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Sie bieten allgemeine Beratungen nach §2 SchKG an, wonach jede Frau und jeder Mann das Recht auf Beratung hat in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle, auf Wunsch auch anonym. Sie bieten zudem sexualpädagogische Angebote in Schulen an zur Aufklärung und Prävention von Teenager-Schwangerschaften. Die Beratungsleistungen nach dem SchKG umfassen die sozialrechtliche Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen Hilfen wie Unterstützung von Anträgen bei der Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin. Die Beratungsstellen führen zudem die Schwangerschaftskonfliktberatung nach §5 SchKB durch. Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Nach der Beratung erhalten ungewollt Schwangere einen Beratungsschein, der einen straffreien Abbruch ermöglicht.
Der Paritätische Berlin vertritt über 40 Prozent der Berliner Konfliktberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Berlin 22 Beratungsstellen, die einen Beratungsschein nach §219 StGB ausstellen (kommunaler und freie Träger), neun sind Mitglied beim Paritätischen Berlin.
Der Paritätische Berlin und die Mitgliedsorganisationen setzen sich ein für die Sicherung und den Ausbau der Multiprofessionalität in den Beratungsstellen, damit komplexe Beratungen von Psychologinnen durchgeführt werden können und ausreichend Ärztinnen für medizinische Beratung den hilfesuchenden Frauen zur Verfügung stehen.
Wir fordern einen Ausbau der Schwangerenkonfliktberatungsstellen in Berlin und eine deutliche Aufstockung der Beratungs- und Verwaltungskräfte. Dafür braucht es multiprofessionelle Teams mit Psychologinnen und Ärztinnen, um der Vielfalt der Anliegen der Hilfesuchenden umfassend begegnen zu können und diese bedarfsgerecht zu versorgen. Für die geplante Novellierung des Berliner Schwangengerenberatungsstellengesetzes (SchWBG) wurden Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet, die nun mit Verwaltung und Politik diskutiert werden.
Schwangerschaftsberatungsstellen
Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungssstellen (SKB) leisten eine sehr wichtige und wertvolle Arbeit für die Berliner Bevölkerung. Die Beratungsstellen leisten auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) gesundheitliche Präventionsarbeit.
Die Förderungen dieser Beratungsstellen ist keine freiwillige Leistung. In § 4 Absatz 1 SchKG ist der gesetzliche Versorgungsauftrag verankert: Für je 40.000 Einwohner*innen muss mindestens eine Vollzeit-Beratungskraft zur Verfügung stehen. Die Sicherstellung der Beratungsleistung ist demnach eine bundesgesetzlich vorgegebener Sicherstellungsauftrag.
Die Beratungsangebote reichen dabei weit über den Konflikt in der Schwangerschaft hinaus – sie beraten zu allen Themen rund um Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft. Dabei hat nach § 2 SchKG jede*r das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorhergesehenen Beratungsstelle beraten zu lassen. Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt erfolgt nach §§ 5-7 SchKG. Nur anerkannte Beratungsstellen dürfen sogenannte Beratungsscheine für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ausstellen.
Alle nicht-konfessionellen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Berlin sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. Seit Ende 2024 gibt es auch die ersten beiden interkulturellen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Interkulturelle Beratungsstellen bieten Beratungsangebote in einer Vielzahl von unterschiedlichen Sprachen an und erreichen somit mehr Zielgruppen. Dadurch können sich mehr Menschen rund um Schwangerschaft, Familienplanung, Verhütung und Sexualaufklärung beraten lassen.
Hier finden Sie alle Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Paritätischer Mitgliedschaft:
Albatros – Lebensnetz gGmbH
Schwangerschafts- Konfliktberatungsstellen in Lichtenberg
Albatros – Lebensnetz gGmbH
Schwangerschafts- Konfliktberatungsstellen in Friedrichshain-Kreuzberg
pro familia Berlin
Familienberatung, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Tempelhof-Schöneberg
donum vitae e.V.
Beratung und Begleitung vor, während und nach Pränataldiagnostik in Charlottenburg-Wilmersdorf
donum vitae Berlin-Brandenburg e.V.
Beratungsstelle für Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung in Pankow
Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg KdöR
Schwangerschafts(konflikt)beratung in Pankow
BALANCE – Frau und Familie e.V.
Schwangerschaftsberatung in Lichtenberg
Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V.
Schwangerschaftsberatungsstelle in Treptow-Köpenick
Interkulturelle Angebote:
Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ)
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Spandau
Yekmal e.V.
Beratungsstelle für Schwangere in Kreuzberg
Meldungen und Neuigkeiten zum Thema
Kontakt
Astrid Lück
E-Mail: lueck[at]paritaet-berlin.de