In den stationären Hilfen zu Erziehung leben Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern bleiben können, da ihr Wohl dort gefährdet ist. Pädagogische Fachkräfte schaffen in den Wohngruppen entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für die Kinder und Jugendlichen und nehmen oft über einen längeren Zeitraum am Leben und an der Entwicklung der jungen Menschen teil.
Zum stationären Angebot gehören auch Wohnformen für junge Volljährige, die aus unterschiedlichen Gründen Hilfe benötigen, wie etwa Obdachlosigkeit, Sucht oder eine Störung ihrer seelischen Entwicklung. Aufgaben in diesem Bereich sind unter anderem die sozialpädagogische Begleitung und individuelle Unterstützung der jungen Erwachsenen. Dies bedeutet zum Beispiel, bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen zu helfen, Berufsperspektiven zu entwickeln oder bei der Suche nach einem Therapieplatz zu helfen.
Inobhutnahme und Clearing
Ist durch akute Vernachlässigung und/oder Gewalt das Kindeswohl gefährdet, müssen junge Menschen aus ihrem familiären Umfeld herausgeholt und in einer Betreuungsstelle untergebracht werden. Im anschließenden Clearingprozess werden die Ressourcen und Perspektiven der jungen Menschen und ihrer Familien ermittelt. Auf dieser Grundlage wird eine bedarfsgerechter Hilfeplan erstellt: zum Beispiel die Rückführung des jungen Menschen in seine Familie oder der Umzug in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung.
Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern oder eine erziehungsberechtigte Person in Berlin einreisen, werden in Obhut genommen. Pädagogische Fachkräfte helfen hier, die Situation der Kinder- und Jugendlichen bis zur Anschlussunterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe zu klären.
Wohngruppe / Schichtdienstgruppen
Wohngruppen mit Schichtdienst bieten Kindern und Jugendlichen, in der Regel bis zum 16. Lebensjahr, einen Ort, an dem sie sicher aufwachsen können. Neben der Begleitung und Unterstützung der jungen Menschen findet auch Umfeldarbeit statt. Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen entweder in ihr Elternhaus zurückkehren können oder langfristig befähigt werden, allein zu leben.
In therapeutischen Wohngruppen oder anderen spezialisierten Einrichtungen unterstützen und begleiten pädagogische Fachkräfte zusammen mit Fachkräften aus anderen Berufsgruppen (z.B. Psychologinnen und Psychologen) junge Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, die suizidgefährdet oder traumatisiert sind.
Familienanaloge Wohngruppen / Erziehungsstellen
In einer familienanlogen Wohngruppe leben maximal sechs Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren mit einer Fachkraft zusammen. Innewohnende Fachkraft sind feste Bezugspersonen für die jungen Menschen; diese werden durch hinzukommende Fachkräfte unterstützt. Pädagogische Aufgaben in der Wohngruppe sind unter anderem, emotionale Nähe und fachliche Distanz in Einklang zu bringen und die Zusammenarbeit mit den Angehörigen zu befördern.
Betreutes Jugendwohnen / Betreutes Einzelwohnen
Betreutes Jugendwohnen ist eine stationäre Hilfeform mit betreuungsfreien Zeiten für Jugendliche, in der Regel ab dem 15. Lebensjahr, und junge Volljährige im Verselbstständigungsprozess. Die jungen Menschen leben allein oder in Wohngemeinschaften und werden durch sozialpädagogische Fachkräfte unterstützt. Im Betreuten Jugendwohnen begleiten pädagogische Fachkräfte junge Menschen auf ihrer schulischen oder beruflichen Laufbahn, bei der Strukturierung ihres Alltags und beim Aufbau eines Hilfenetzwerkes sowie in Fragen der allgemeinen Lebensführung.
Kriseneinrichtungen
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren, die sich in einer Notlage befinden oder sich selbst und andere akut gefährden, können bis zur weiteren Klärung ihrer Perspektive in Kriseneinrichtungen untergebracht werden. In den Einrichtungen wird das Kindeswohl gesichert; die jungen Menschen finden altersgerechte Strukturen vor und erfahren Unterstützung bei der Überwindung ihrer Krisen. Eine wichtige Aufgabe in einer Kriseneinrichtung ist es, Kindern und Jugendlichen in einer schwierigen Zeit Halt und Schutz zu geben.
Eltern-Kind-Wohnen
Hier werden Kinder und Elternteile betreut, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf bei der Pflege, Erziehung und Versorgung ihrer Kinder haben. Sie sind dabei in stationären Wohngruppen oder in individuellen Trägerwohnungen untergebracht. Das Eltern-Kind-Wohnen ist eine Hilfeform, die ein geschütztes Aufwachsen von Kindern sichert und gleichzeitig eine Trennung von den Eltern vermeidet.
Kinderdorffamilien
In einer Kinderdorffamilie leben innewohnende Fachkräfte und und deren Familie mit fünf bis sechs aufgenommenen Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 in einer Lebensgemeinschaft zusammen. Die Fachkräfte haben in der Kinderdorffamilie ihren Lebensmittelpunkt und bauen stabile Beziehungen mit den Kindern und Jugendlichen auf.