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  • Veröffentlichungsdatum 18.07.2023

„Wir bauen selbst: Förderung für Soziale Träger“

Ergebnisse des Werkstattgesprächs

Daniela Radlbeck, Fachreferentin für Wohnungspolitik und Wohnungsnotfallhilfe beim Werkstattgespräch © Kathrin Zauter

„Wir bauen selbst: Förderung für Soziale Träger“
Werkstattgespräch am 6. Juli 2023 in der Geschäftsstelle des Paritätischen Berlin

Soziale Träger sind Akteure am Wohnungsmarkt und professionalisieren sich zusehends. Konfrontiert mit steigenden Mieten bauen Träger selbst oder in Kooperation mit anderen, um Räume für Trägerwohnungen oder andere Angebote dauerhaft und bezahlbar zur Verfügung zu stellen.

Selbst zu bauen ist ein komplexes Unterfangen. Das Werkstattgespräch hat daher speziell für soziale Träger des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes praxisrelevantes Wissen zusammengebracht. Das Interesse der Träger an diesem Thema war groß: Etwa 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten interessiert den fachlichen Inputs und teilten ihre Erfahrungen.

Im ersten Impulsbeitrag wurde auf besondere Sanierungsanforderungen der BauVO im Rahmen der Eingliederungshilfe verwiesen. Nachfolgend wurden spezielle Unterstützungs- und Förderangebote des Landes Berlin und der KfW vorgestellt. Am Beispiel der Genius Wohnbau eG wurde sehr anschaulich dargestellt, wie gemeinnützige Träger ein Bauprojekt realisieren konnten und welche Hürden es zu überwinden galt.

Für mehr Informationen zu Förderungen empfehlen wir Ihnen auch die Veranstaltung der Koordinierungsstelle Konzeptverfahren, die am 21. Juni stattfand. 

Im Anschluss an die Vorträge wurde der Raum für Fragen der Träger und den Erfahrungsaustausch mit den Vortragenden geöffnet.

Zentrale Aussagen und Erkenntnisse des Austausches sind:

  • Die direkte Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige soziale Träger ist hilfreich und sollte fortgeführt und ausgebaut werden.
  • Die aktuelle Wohnbauförderung des Landes bietet insgesamt verbesserte Finanzierungsunterstützung auch für Träger, die bezahlbaren Wohnraum neu bauen.
  • Das Land plant ein neues Förderprogramm für Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen und Wohnungslose aufzulegen. Damit wird auf einen drängenden Bedarf reagiert.
  • Dieses Förderprogramm wird erst nach der Sommerpause endgültig beschlossen. Die Vorlage lässt attraktive Förderkonditionen erkennen. Zukünftig soll auch der Bau von Clusterwohnungen förderfähig sein.
  • Die Förderprogramme der KfW fokussieren auf energetische und nachhaltige Bauweise und unterscheiden dabei zwischen Wohnnutzung und Gewerbenutzung des Gebäudes. Da beide Förderprogramme kombinierbar sind und Gewerbenutzung höher gefördert wird kann diese Fördersystematik relevant sein für soziale Träger, die nicht nur Trägerwohnraum, sondern auch z.B. im Erdgeschoß Räume für soziale Dienstleistungen bauen wollen.
  • Mehrfach deutlich wird: Inklusive Stadtentwicklung, inklusives Wohnen oder Trägerwohnraum sind Begriffe, die erklärt werden müssen. Banken, Wohnungsunternehmen und auch Verwaltungen der Bezirke oder der verschiedenen Senatsverwaltungen können sich darunter meist nichts Konkretes vorstellen. Hier sind die Träger und Lobbyverbände gefordert, ihre Projekte zu erläutern und zu erklären.
  • Träger können selbst bauen. Das Beispiel der Genius eG, in der sich mehrere Träger zusammengeschlossen haben, zeigt, dass Neubau gelingen kann. Auch andere Träger haben gute Erfahrungen mit dem Neubau oder dem Umbau teils auch im Rahmen von Konzeptvergabeverfahren gemacht.
  • Die Praxiserfahrung zeigt aber auch: Bauen und Finanzieren insbesondere mit Fördermitteln braucht professionelles Wissen und Erfahrung und immer auch eine gehörige Portion Risikobereitschaft und Mut zur Investition.
  • Die Praxisbeispiele zeigen, dass mehr Unterstützung durch Verwaltungen und Fördergeber nötig ist. Verfahren sind oft langwierig, vielfach fehlt eine Absprache der verschiedenen Verwaltungen untereinander, die Zuständigkeit ist unklar und verzögert die Umsetzung der Bauprojekte unnötig. Das ist teuer für die Träger und erhöht das Risiko des Scheiterns.

Daraus folgen drei konkrete Forderungen und Verbesserungsvorschläge an Akteure in Politik und Verwaltung des Landes Berlin:

  • Die Ausgestaltung der konkreten Details des Förderprogramm für Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen und Wohnungslose (Fördergegenstände, Beantragungsbedingungen und Auszahlungsregelungen) sollte mit Beteiligung der Träger bzw. des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgen. Denn nur mit den Trägern kann sichergestellt werden, dass dieses Förderprogramm auch bedarfsgerecht und realistisch umsetzbar ist.
  • Es braucht mehr praktische Unterstützung der gemeinnützigen sozialen Träger als Bauherren. Für die komplexen Förder- und Genehmigungsverfahren, die typischerweise quer zu verschiedenen Senatsverwaltungen laufen, sollte es in der Verwaltung Lotsen geben, die ein Bauprojekt von Anfang bis Ende begleiten, Übersetzungshilfe leisten und Verantwortung haben, um Verfahren an Problemstellen voranzubringen und zu beschleunigen.
  • Für den Abbau bürokratischer Verzögerungen und eine koordinierte Unterstützung der sozialen Träger sollte der 2018 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einberufene „Runde Tisch Soziale Träger“ unter Beteiligung der Senatsverwaltungen Soziales, Jugend, Gesundheit und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege wiederbelebt werden. Denn wenn Träger erforderliche Räume für besondere Wohnbedarfe und soziale Nutzungen bauen sollen dann braucht es dafür die ressortübergreifende Unterstützung und Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Soziales, Jugend, Gesundheit und Finanzen.

Kontakt

Daniela Radlbeck
Referentin Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungspolitik
Telefon: 030 86 001-180
E-Mail: radlbeck[at]paritaet-berlin.de

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