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  • Organisation Positionspapier zur geplanten Erhöhung der Regelarbeitszeit zur Tilgung einer Geldstrafe von vier auf sechs Stunden
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 16.02.2024

Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit: Regelarbeitszeit darf nicht erhöht werden!

Positionspapier zur geplanten Erhöhung der Regelarbeitszeit zur Tilgung einer Geldstrafe von vier auf sechs Stunden

© jose aljovin auf Unsplash

Das Programm „Arbeit statt Strafe“ ermöglicht es Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und nicht bezahlen können, ihre Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Damit lassen sich Haftkosten vermeiden.

Bislang beträgt die Regelarbeitszeit dafür vier Stunden pro Tag. Der Berliner Senat will diese Regelarbeitszeit nun auf sechs Stunden erhöhen. Wir fordern eine Rücknahme der geplanten Erhöhung.

Denn: Um betroffenen Menschen die Tilgung ihrer Geldstrafe zu ermöglichen und somit eine Inhaftierung zu vermeiden, bedarf es eines niedrigschwelligen Zugangs und einer realistischen Ausgestaltung der Ableistung, die sich an den gegebenen Voraussetzungen des Klientels orientiert. Die Praxiserfahrung von Beschäftigungsgeberinnen und -gebern zeigt, dass die Belastbarkeit der Klientinnen und Klienten aufgrund komplexer Problemlagen deutlich abgenommen und dass sich dies auf die Ableistung der Geldstrafe in freier Arbeit ausgewirkt hat. Eine beträchtliche Anzahl der Klintinnen und Klienten ist nicht in der Lage, länger als vier Stunden pro Tag zu arbeiten.

Wir haben die Problemlage und unsere Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst.

Kontakt

Irina Meyer
Referentin Straffälligen- und Opferhilfe / Schuldner- und allgemeine Sozialberatung
Telefon: 030 86 001-188
E-Mail: meyer[at]paritaet-berlin.de

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