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  • Organisation Pressemitteilung
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 01.03.2023

Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger

Pressemitteilung

Illustration für das Interessenbekundungsverfahren © Stattbau GmbH

Durch die Vergabe von Erbbaurechten soll auf unbebauten und bislang ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue, gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale Träger realisiert werden. Im März 2023 startet dazu das dritte lnteressenbekundungsverfahren für soziale Träger.

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb gestoppt und vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht.

Im Jahr 2021 wurde erstmals ein lnteressenbekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstucke an soziale Träger durchgeführt. Noch der zweiten Vergaberunde 2022 sollen dieses Jahr erneut  ca.  40 Einfamilienhausgrundstücke zur Vergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben werden.

Für das nun beginnende dritte lnteressenbekundungsverfahren werden alle Informationen zum Verfahren, den konkreten Grundstücken und wie Sie an dem lnteressenbekundungsverfahren teilnehmen können ab dem 01.03.2023 unter https://www.liqaberIin.de/Aktuelles-1016778.html veröffentlicht.

Für weitere Fragen und Auskünfte zum Verfahren steht lhnen das Team der Netzwerkagentur GenerationenWohnen zur Verfügung unter: interessenbekundung[at]stattbau.de

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