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Familienfördergesetz - Auswirkungen der geplanten Überleitung der Familienzentren in die bezirkliche Förderung

Erste Seite des Positionspapiers zum Familienfördergesetz © Paritätischer Berlin

Die Familienzentren in Berlin werden aktuell durch das Land Berlin über das Landesprogramm Berliner Familienzentren gefördert und durch die Bezirke. Die Rahmenbedingungen bezüglich finanzieller Ausstattung, Mindestvorgaben zu Personal und zur Erbringung von Angeboten sind sehr unterschiedlich. Im Rahmen des Familienfördergesetzes ist geplant, einrichtungsgebundene Angebote wie die Familienzentren zum 01.01.2024 in die bezirkliche Förderung überzuleiten. Zwar erarbeitet die AG Qualität aktuell ein Qualitätsmanagement-Handbuch für die Angebote der Familienförderung mit dem Ziel, eine berlinweit einheitliche Qualität zu erreichen, aber wann der Prozess abgeschlossen sein wird, und wie bindend die Vorgaben sind/sein können, ist bisher nicht absehbar.

Das vorliegende Positionspapier beschreibt die aktuelle Situation der Förderung durch den Senat und die Bezirke und möchte auf drohende Auswirkungen der geplanten Überleitung aufmerksam machen. Es gibt Empfehlungen für eine gelungene Überleitung und liefert wertvolle Anregungen der Paritätischen Mitgliedsorganistationen.