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  • Publikationstyp Positionspapiere

Die Situation von unbegleiteten jungen Geflüchteten verbessern! - Positionen Paritätischer Träger

Erste Seite des Positionspapiers © Paritätischer Berlin

Mit dem Positionspapier „Die Situation von unbegleiteten jungen Geflüchteten verbessern!“ machen Paritätische Träger auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten (im Folgenden UMG genannt) in Berlin aufmerksam. Vertreterinnen und Vertreter dieser Träger schildern, mit welchen Herausforderungen sie in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Wir fordern das Land Berlin auf, die Angebote der freien Träger zu unterstützen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten beizutragen!

Schulische und berufliche Perspektive junger Geflüchteter sicherstellen: Junge Geflüchtete benötigen dringend Zugang zu Willkommensklassen und anderen Lernformen, die ihrem Wissensstand entsprechen! Des Weiteren muss die Finanzierung für unterstützende Lernangebote auch bereits vor Abschluss des Clearingprozesses gesichert und ausgebaut werden, um eine schnelle soziale Integration zu ermöglichen!

Psychosoziale und Gesundheitsversorgung sicherstellen: Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete weist derzeit Lücken auf, die durch lange Bearbeitungszeiten entstehen. Die Versorgung muss für die gesamte Dauer der Jugendhilfe sichergestellt werden! Bestehende Beratungsstrukturen und psychosoziale Versorgung, die sich speziell an junge Geflüchtete richten, müssen dringend ausgebaut werden!

Hilfen für junge Volljährige auch für UMG sicherstellen: Junge Menschen haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres rechtlichen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Diesem Anspruch muss entsprochen werden – auch bei jungen Geflüchteten, die die das 18. Lebensjahr vollenden, bevor das Clearingverfahren abgeschlossen ist! Um zu verhindern, dass junge Volljährige ohne jugendhilferechtliche Bedarfsprüfung in das Hilfesystem für erwachsene Asylbewerberinnen und -bewerber überführt werden, müssen rechtzeitig mit allen potentiellen Leistungsträgern Vereinbarungen zum Zuständigkeitsübergang getroffen werden.

Drohende Rechtsverluste durch Verzögerungen im Clearingprozess: Die Verfahren zur Erstaufnahme und zur Bestellung einer Vormundschaft müssen beschleunigt werden, damit Asylanträge rechtzeitig vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres gestellt werden können! Wir fordern die Senatsverwaltung für Jugend des Weiteren auf, sofort nach Ankunft des jungen Menschen einen Asylantrag zu stellen, wenn die Möglichkeit des Familiennachzuges besteht!