Begleitete Elternschaft im Kontext von UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und Bundesteilhabegesetz (BTHG)
![Foto vom Schatten von drei Personen. Eine Person ist ein Kind, dass in der Mitte steht und von den Erwachsenen an der Hand gehalten wird.](/fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_30b6224c51.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_cd785b0b2d.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_6823e7fc90.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_45bebb4080.jpg 960w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_7741953d90.jpg 1280w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_4667853290.jpg 1920w, /fileadmin/_processed_/c/9/csm_2021_Handreichung_Begleitete_Elternschaft_fc9908e173.jpg 2560w)
Mütter und Väter sind im Rahmen der Bedarfsermittlung aufgefordert, Vorstellungen und Ziele für sich selbst und für ihre Kinder zu entwickeln, zu benennen und in Handlungen umzusetzen zu können. Die Vielfalt von Rollenanforderungen bei der Alltagsgestaltung, der Organisation der Lebensumwelt, der Versorgung und der Beschäftigung mit Kindern kann für sie eine große Herausforderung darstellen.
Anhand der ICF orientierten Lebensbereiche, die im Teilhabeinstrument Berlin (TIB) herangezogen werden, haben wir in dieser Handreichung beispielhaft Kernthemen für Eltern mit Lernschwierigkeiten beschrieben und entsprechende Beispielfragen in leichter Sprache für die Bedarfsermittlung erarbeitet. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist als Anregung für die Gespräche mit den Eltern zu verstehen.