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  • Schlagwort Aus dem Verband
  • Organisation Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 02.06.2022

Vergabe von landeseigenen Grundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger – Interessenbekundungsverfahren startet

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Illustration für das Interessenbekundungsverfahren: Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkünfte sowie mit und ohne Behinderung stehen auf einer Berlin-Karte rund um ein Haus.
Illustration für das Interessenbekundungsverfahren © Stattbau GmbH

Neue Frist für Einreichung der Interessenbekundungen zur Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an soziale Träger:
Aufgrund des hohen Interesses an den Grundstücken wurde die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen verlängert. NEUE EINREICHUNGSFRIST ist der 22. Juni 2022.
Informationen zum Interessenbekundungsverfahren und die einzureichenden Formulare finden Sie hier: Interessenbekundungsverfahren zur Unterstützung der Direktvergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an soziale gemeinnützige Träger (ligaberlin.de)
 

Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch einen Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Grundstücken finden Sie hier.
 
Eine Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

Ansprechpartner

Pressestelle Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
Telefon: 030 901 39 40 40
E-Mail: pressestelle[at]senstadt.berlin.de