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  • Schlagwort Aus dem Verband
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 20.09.2022

Stellungnahme des Paritätischen LV Berlin zum Landesjugendförderplan 2022-23 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Wir begrüßen die Zielsetzung des ersten Landesjugendförderplans der Senatsjugendverwaltung, den Ausbau von Einrichtungen, Platzzahlen und Angeboten in der Jugendarbeit in den Bezirken voranzutreiben, um das vorhandene Defizit in der Bedarfsdeckung zu reduzieren.

Daten im Landesjugendförderplan sind nicht vollständig

Bei der Darstellung des Umsetzungsstandes der Fachstandards Umfang und Qualität auf Bezirks- und Landesebene, deren Einhaltung durch § 43a AG KJHG vorgesehen ist, fordern wir jedoch Vollständigkeit: Derzeit bleibt unklar, inwiefern die durch den Fachstandard Umfang vorgeschriebenen Vorgaben in den Angebotsformen standortungebundene Jugendarbeit, Reisen, Unterstützung der Beteiligung sowie curriculare Angebote in den Berliner Bezirken eingehalten wurden.

Außerdem wurde im Landesjugendförderplan bislang zwar die Einhaltung des Fachstandards Umfang, nicht aber die Einhaltung des Fachstandards Qualität überprüft. Somit können keine Aussagen zur Einhaltung personeller und sächlicher Mindestausstattungsstandards getroffen werden. Für die Erfassung und Bewertung der Qualität der Berliner Jugendarbeit sind diese Faktoren jedoch von zentraler Bedeutung!

Quantität und Qualität müssen zusammengedacht werden!

Platzzahlen und Angebotsstunden in der Jugendarbeit (Quantität) dürfen nicht unabhängig von der Personalsituation und Ausstattungsstandards (Qualität) gedacht werden! In kommenden Förderplänen sowie in der Bewilligungspraxis der Bezirke müssen daher sowohl der Fachstandard Umfang als auch der Fachstandard Qualität Beachtung finden.

Junge Menschen müssen weiter beteiligt werden

Wir begrüßen des Weiteren die Beteiligungsprozesse, mit deren Hilfe die Bedarfe der jungen Berlinerinnen und Berlinern erhoben wurde. Wir fordern, dass die Bedarfe der jungen Menschen auch tatsächlich umgesetzt und dass die Kinder und Jugendlichen an diesem Prozess weiter beteiligt werden.

Wir sprechen uns dafür aus, dass zentrale Bedarfe der Berliner Kinder- und Jugendarbeit zeitnah und berlinübergreifend umgesetzt werden:

Schnelle Sanierung von Jugendfreizeiteinrichtungen

Um das Angebot in den Jugendfreizeiteinrichtungen aufrecht erhalten zu können, müssen diese so schnell wie möglich – und nicht erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 – instandgesetzt werden. Die Vorgabe nach §11 SGB VIII, dass Jugendfreizeiteinrichtungen auch für junge Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sein sollen, muss bei der Sanierung berücksichtigt werden.

Platz für junge Menschen im Sozialraum schaffen

Wir fordern einen konkreten Maßnahmenplan für die infrastrukturelle Planung von Jugendfreizeiteinrichtungen sowie das Bereitstellen von Sport- und Spiel- und Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum. Dem von den jungen Menschen artikulierten Bedarf nach selbstverwalteten Räumen mit oder ohne pädagogische Ansprechpersonen muss darüber hinaus entsprochen werden. Hier könnten beispielsweise Kooperationen mit freien Trägern angestrebt werden.

Modernisierung und Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit

Die freien Träger müssen durch finanzielle Unterstützung und geeignete Fortbildungsformate in die Lage versetzt werden, den Bedarfen der jungen Menschen nach Modernisierung und Digitalisierung der Einrichtungen und der Angebote nachzukommen.

Junge Menschen müssen vom Ausbau der Jugendarbeit profitieren

In der Umsetzungspraxis des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes in den Bezirken muss zudem sichergestellt werden, dass die Mittel, die den Bezirken im Zuge der Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes vom Land zur Verfügung gestellt werden, auch direkt in der Jugendarbeit ankommen – in einer Weise, die den jungen Menschen zugutekommt.

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