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  • Organisation Neue Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Ausrichtung von Selbsthilfekontaktstellen erarbeitet
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  • Veröffentlichungsdatum 26.10.2022

Selbsthilfe wirkt

Neue Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Ausrichtung von Selbsthilfekontaktstellen erarbeitet

Selbsthilfe ist ein wesentlicher Baustein, einer gesunden und lebenswerten Stadt für alle Berlinerinnen und Berliner. Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung ist die (gesundheitliche) Selbsthilfe als „vierte Säule“ neben der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung fest etabliert. Die soziale Selbsthilfe benötigt verstärkte Berücksichtigung, um ein bedarfsgerechtes Angebot auf- und auszubauen. Nicht zu unterschätzen ist ihr Potential in sozialen Problemlagen sowie für die psychosoziale Versorgung. Partizipation und Empowerment sind Grundprinzipien der Selbsthilfe.

Selbsthilfekontaktstellen sind erste Anlaufstellen bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeinitiative. Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen und auch bestehende Selbsthilfegruppen werden aktiv unterstützt. Selbsthilfekontaktstellen sind bewährter Bestandteil der gesamtstädtischen Infrastruktur zur Förderung von Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt mit dem Fokus auf Empowerment (Selbststärkung), Salutogenese und Resilienzförderung. Selbsthilfekontaktstellen dienen der Begegnung von Menschen in ähnlichen gesundheitlichen und psychosozialen Problemlagen, wobei Selbstorganisation nicht durch Bezirksgrenzen beschränkt ist.

Regionale Selbsthilfekontaktstellen greifen daher sowohl sozialraumspezifische als auch sozialraumübergreifende Bedarfe auf. Sie unterstützen und aktivieren Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen als eine Form bürgerschaftlichen Engagements in allen Bereichen der Selbsthilfe. Hierfür vernetzten sich Selbsthilfekontaktstellen untereinander. Sie werden in ihrer qualitativen Arbeit vom Dach- und Fachverband SELKO - Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V. begleitet und unterstützt. Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen richtet sich an die Bevölkerung, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeinitiativen, Fachleute im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie an die interessierte (Fach-) Öffentlichkeit.

Das Land Berlin fördert Selbsthilfekontaktstellen als multifunktionale, im Gemeinwesen vernetzte Infrastruktureinrichtungen, die zu Teilhabe und Empowerment beitragen. Das „Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren“ (IFP STZ) ist hierfür das zentrale berlinweite Instrument. Das IFP STZ unterstützt im Rahmen einer Basisfinanzierung die grundsätzliche Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und die inhaltliche Umsetzung. Darauf aufbauend sind die Selbsthilfekontaktstellen angehalten zu akquirieren.

Das neue Papier formuliert die Mindestvoraussetzungen und den Rahmen für im IFP STZ geförderte Selbsthilfekontaktstellen. Dazu gehören auch die grundlegenden Wirkungsziele und Arbeitsweisen der Selbsthilfekontaktstellen. Fokus dieses Dokumentes ist eine gesamtstädtische Betrachtung. Absprachen der konkreten Förderung sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt und berücksichtigen die individuellen Umstände der einzelnen Selbsthilfekontaktstellen.

Im Einzelnen formuliert der Text:

  • den fachlichen Rahmen,
  • die strukturellen Voraussetzungen und Mindeststandards,
  • den gesamtstädtischen Bezug

für die aus dem Förderprogramm IFP STZ geförderten Selbsthilfekontaktstellen.

Diese Rahmenbedingungen wurden in einem partizipativen Prozess mit aktiver Beteiligung der Berliner Selbsthilfekontaktstellen unter Federführung der SenIAS, dem Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. erstellt. Insgesamt haben acht gemeinsame Workshops stattgefunden, in denen die neuen Rahmenbedingungen gemeinsam entwickelt wurden. Dabei wurde die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und ihre Ziele wirkungsorientiert betrachtet.

Die Rahmenbedingungen ersetzen die „Strukturempfehlungen zum Leistungs- und Ausstattungsprofil von Selbsthilfekontaktstellen als Bestandteil kommunaler Grundversorgung“ von 2016.  Angelehnt an die Gültigkeitszeiträume des Rahmenfördervertrages und damit auch des IFP STZ sollen die Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.

Das Papier finden Sie über diesen Link.

Lea Winnig, Bezirksbeauftragte für Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln / Innovation beim Paritätischen Berlin

 

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