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  • Organisation Selbstbestimmung von Frauen stärken – Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung umsetzen!
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  • Veröffentlichungsdatum 15.04.2024

Schwangerschaftsabbruch (§218 StGB) legalisieren!

Selbstbestimmung von Frauen stärken – Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung umsetzen!

Symbolbild Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen © Jasmine auf Unsplash

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt in ihrem heute veröffentlichten Bericht, den Schwangerschaftsbruch in den ersten zwölf Wochen (Frühphase) zu legalisieren. Das bedeutet, dass die Frau in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft künftig selbstbestimmt über einen Abbruch entscheiden und ihn vornehmen lassen kann, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen.

 

Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs umsetzen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin begrüßt diesen längst überfälligen Schritt, der die Selbstbestimmung von Frauen stärkt, und fordert, die Empfehlung schnell umzusetzen. Gleichzeitig muss weiterhin sichergestellt werden, dass Frauen und Paare jederzeit die Hilfe erhalten, die sie möchten und benötigen.

Beratungs- und Informationsangeboten sicherstellen  

Mit der Neuregelung könnte die aktuelle Beratungspflicht für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch wegfallen (§ 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin fordert, das Recht auf eine freiwillige, rechtsbasierte Beratung und Information im Schwangerschaftskonflikt in einer Neuregelung festzuschreiben. Das würde auch dem aktuell bestehenden Rechtsanspruch auf Beratung und Information von Frauen und Männer zu allen Fragen rund um Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft (§ 2 SchKG) gewährleisten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin setzt sich dafür ein, dass Ratsuchenden in schwierigen persönlichen Situationen weiterhin ein vielfältiges, multiprofessionelles und bedarfsgerechtes Beratungsangebot zur Verfügung steht. Hierfür bedarf es einer ausreichenden Versorgungsstruktur an Beratungs- und Informationsangeboten. Ein uneingeschränkter und pluralistischer sowie wohnortnaher Zugang zu Informationen, Beratungsangeboten und medizinischer Versorgung für Frauen und Männer im Schwangerschaftskonflikt muss sichergestellt sein.

Kontakt

Astrid Lück
Referentin Familie / Frauen und Mädchen
Telefon: 030 86 001-230
E-Mail: lueck[at]paritaet-berlin.de

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