Obergrenze der Kita-Zuzahlungen von Eltern gekippt
Paritätischer Berlin fordert Lösungen im Sinne der Kinder und Familien
Am 26.10.23 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass eine Begrenzung der Zahlung von zusätzlichen Leistungen der freien Träger nicht zulässig ist. Eine solche Obergrenze sei mit dem Anspruch der freien Träger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung unvereinbar. Vor diesem Urteil muss die Zuzahlungsregelung in der RVTag neu vereinbart werden.
Der Paritätische spricht sich dafür aus, dass jedes Kind eine gleiche Bildungschance erhalten soll. Weder Chancengerechtigkeit noch Wunsch- und Wahlrecht der Eltern dürfen durch die Erhebung von unverhältnismäßig hohen Zahlungen eingeschränkt werden. Der Paritätische fordert das Land Berlin auf, seinen Prüfauftrag umzusetzen und eine gute Lösung im Sinne der Kinder und Familien zu finden. Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und eine Ausgestaltung von besonderen pädagogischen Konzeptionen freier Träger dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Lesen Sie mehr in der Stellungnahme des Kita-Referats des Paritätischen Berlin: Obergrenze der Zuzahlungen von Eltern gekippt – Lösungen im Sinne der Kinder und Familien finden