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  • Veröffentlichungsdatum 14.09.2023

Beteiligung und Rechte junger Menschen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sichern

Der Transfertag „Kinderblick auf die Sozialpädagogische Familienhilfe“ am 30. August stieß auf große Nachfrage.

Teilnehmende eines Fachtags und Referent vor Leinwand
Transfertag „Kinderblick auf die Sozialpädagogische Familienhilfe“ beim Paritätischen Landesverband © Verena Teuber / Paritätischer Berlin

Welchen Eindruck macht es auf Kinder und Jugendliche, wenn ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin in ihrem Zuhause auftaucht? Welchen Nutzen ziehen sie aus einer Familienhilfe? Und was können wir daraus für die strukturelle Ausgestaltung der Hilfeform „Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)“ ableiten? Am 30. August haben sich auf dem Transfertag „Kinderblick auf die Sozialpädagogische Familienhilfe“ rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit diesen Fragen beschäftigt.

Forschungsprojekt: Kinderblick auf ambulante Hilfen
Anlass der Tagung war der Abschluss des Forschungsprojektes „Kinderblick auf ambulante Hilfen (KibaH)“, das vom Paritätischen Berlin unterstützt wird. Die Studie wurde von der Stiftung Universität Hildesheim in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Berlin durchgeführt; zu ihrem Gelingen haben die drei paritätischen Träger Mitgliedsorganisationen KJSH – Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Berlin-Brandenburg, JaKuS – Perspektiven für junge Menschen und IBEF – ambulante Hilfen im Sozialraum beigetragen.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine wichtige niedrigschwellige ambulante Hilfe für Familien und Kinder. Diese Hilfeform ist aber auch als Intervention in den Alltag und in die persönlichen Rechte von Kindern und Jugendliche einzustufen. Mit verschiedenen Methoden hat das Forschungsteam untersucht, wie Kinder und Jugendliche diesen Eingriff in ihr Leben wahrnehmen und positiv für sich nutzen.

Kinder und Jugendliche nutzen die SPFH für sich
Eine erfolgreiche Beziehungsarbeit wurde als Dreh- und Angelpunkt einer für junge Menschen wirksamen SPFH identifiziert: In den untersuchten Familien war die Beziehung zwischen Kindern und Fachkräften vertrauensvoll und eng.

Die befragten jungen Menschen konnten einordnen, was die pädagogische Fachkraft in ihrer Familie macht und planten, gegenüber dem Jugendamt ihren weiteren Hilfebedarf deutlich zu machen, wenn sie eine Verlängerung der Hilfe wünschen. Gleichzeitig hatten die jungen Menschen auch konkrete Vorstellungen, wie sie die Fachkräfte in ihrem Interesse nutzen können: zum Spielen, für besondere Events etc.

Formale Aspekte der SPFH bei jungen Menschen wenig präsent
Die formalen Verfahren der Hilfeplanung sowie das Jugendamt an sich spielten für die jungen Menschen hingegen eine untergeordnete Rolle. Auf der Tagung wurde daher die Frage diskutiert, wie sich das Jugendamt besser positionieren könne, sodass auch junge Menschen dieses stärker als Anlaufstelle – zum Beispiel für Beschwerden – und als Instanz zur Wahrung ihrer Rechte wahrnehmen. Vertreterinnen und Vertreter einzelner Jugendämter berichteten von Strategien und Anstrengungen, die in einigen Bezirken bereits unternommen werden.

Beteiligung und Einhaltung persönlicher Rechte sichern
Die in der KibaH-Studie befragten Kinder und Jugendlichen hatten in ihrer Familienhilfe Mitspracherecht und nutzen dieses auch gerne, um ihre Interessen einzubringen. Letzten Endes ist ein solches Mitspracherecht in der Sozialpädagogischen Familienhilfe jedoch in großem Maße von der Haltung der aufsuchenden Fachkraft abhängig.
In Kleingruppen wurde auf dem Transfertag deshalb diskutiert: Wie können Kinder und Jugendliche im Rahmen von SPFH beteiligt werden? Wo liegen Grenzen der Beteiligung? Wie sieht eine aus Kindersicht wirksame SPFH aus? Wie können die Rechte von Kindern und Jugendlichen sichergestellt werden?

Die Teilnehmenden sprachen sich für einen weiteren Austausch auf verschiedenen Ebenen zu diesem Thema aus. Zusätzlich wurde der Wunsch nach einer verbindlicheren Berücksichtigung der Beteiligung und der Rechte der jungen Menschen in der Hilfeplanung artikuliert. Für die Entwicklung von Prüfkriterien oder trägerinternen Konzepten seien allerdings zeitliche und personelle Ressourcen nötig.
 

Ansprechpartner

Anna Nikitin
Referentin Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Telefon: 030 86 001-162
E-Mail: nikitin[at]paritaet-berlin.de
Verena Teuber
Mitarbeiterin Referat Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Telefon: 030 86 001-170
E-Mail: teuber[at]paritaet-berlin.de

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