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  • Veröffentlichungsdatum 06.06.2023

Bessere Unterstützung für Pflegefamilien in Berlin!

Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die den Kindern in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?

Eine Pflegefamilien ist ein neues Zuhause für Kinder in Notlagen (Symbolbild) © Sasirin Pamai

Die Unterbringung in Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII ist eine der wesentlichen Säulen im System der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine wichtige Hilfe für Kinder in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen. Laut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie leben ca. 2.300 Kinder in Berlin vorübergehend oder dauerhaft in Pflegefamilien und haben dort einen guten Ort des Aufwachsens gefunden. Der Bedarf an Pflegefamilien nimmt weiter zu. Die Unterbringung von Kindern, die oft bereits in früher Kindheit traumatische Erfahrungen machen mussten, aber auch von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Pflegfamilien, wirkt sich entlastend auf die stationären Hilfesysteme aus.
Um mehr Pflegefamilien zu gewinnen, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen in den Pflegekinderdiensten und die finanziellen Leistungen für die Pflegefamilien und -kinder zu verbessern! Dabei sind auch die Neuregelungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) einzubeziehen.

Leistungen für Pflegefamilien und zum Lebensunterhalt der Kinder verbessern
Das Engagement der Pflegeeltern geht oft mit weniger Erwerbsarbeit einher, weil viel Zeit, für die Betreuung des Pflegekindes aufgebracht werden muss. Pflegeeltern sind dadurch häufiger von vermeidbaren (Alters-)Armutsrisiken betroffen. 
Um die Pflegekinderhilfe attraktiver zu gestalten, müssen die finanziellen Leistungen sowohl für die Pflegefamilien (Kosten der Erziehung) als auch zum Lebensunterhalt der Kinder angepasst werden, zumal diese im Land Berlin seit 2012 nicht erhöht wurden. Neben steigenden Lebenshaltungskosten und Mieten muss dabei auch die Rentenabsicherung sowie der Wegfall der Erwerbstätigkeit in der Zeit unmittelbar nach Aufnahme eines Kindes ohne Elterngeldanspruch kompensiert werden. Zudem sollten die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien und zum Lebensunterhalt der Kinder zukünftig regelmäßig angepasst bzw. fortgeschrieben werden.

Um den Pflegefamilien und -kindern gute Unterstützungsstrukturen anzubieten, muss ihnen – wie auch anderen Familien – der Zugang zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung (z.B. ambulante und/oder teilstationäre Angebote) sowie der Eingliederungshilfe ermöglicht werden. Darüber hinaus benötigen sie unbürokratische Entlastungsangebote, um das Pflegeverhältnis langfristig zu stabilisieren.

Wir fordern das Land Berlin auf, die Ausführungsvorschrift über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und teilstationärer Familienpflege unverzüglich zu überarbeiten und die Leistungen zur Erziehung und zum Lebensunterhalt der Kinder zu erhöhen.

Ausstattung von Pflegekinderdiensten an die gesetzlichen Anforderungen anpassen
Die Rahmenbedingungen für Pflegekinderdienste müssen verbessert werden, damit diese die Pflegeeltern besser begleiten und unterstützen können. Ihre Arbeit, welche die Akquise neuer Pflegeeltern, die Vermittlung und Kontaktanbahnung und die Begleitung eines Pflegeverhältnisses umfasst, gestaltet sich sehr zeit- und personalintensiv – besonders wenn es sich um die Vermittlung von Kindern mit Behinderung handelt. Die Neuregelungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII-Reform) stellen zudem wichtige zusätzliche personelle und qualitative Anforderungen an die Arbeit von Pflegekinderdiensten dar.

Die Rahmenkonzeption für Pflegekinderdienste muss dringend überarbeitet und die Stundenumfänge für die einzelnen Pflegefamilien erhöht werden. Des Weiteren müssen die Pflegefamilien bei der Einführung von Schutzkonzepten begleitet werden. Hierfür ist es notwendig, eine dauerhafte Ansprechpartnerfunktion bei den Pflegekinderdiensten zu etablieren.

Wir appellieren an das Land Berlin, die Ausstattung der Pflegekinderdienste im Sinne der Pflegefamilien und -kinder an die Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.

Übergangsgestaltung für Pflegekindern nach Volljährigkeit verbessern
Pflegefamilien und auch die jungen Menschen selbst sind oftmals stark verunsichert, ob sie die Pflegefamilie, in der sie aufgewachsen sind, nach Volljährigkeit verlassen und somit auch die wichtigen Lebens- und Geschwisterbeziehungen abbrechen müssen. Darunter leiden auch die bereits aufgebauten Ausbildungs- und Lebensperspektiven, die durch die Pflegefamilien unterstützt werden. 
Wir fordern das Land Berlin auf, Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII i.V.m. § 41 SGB VIII auch über die Volljährigkeit hinaus zu gewähren. Bei jungen Menschen mit Behinderung ist beispielsweise der Verbleib in der Pflegefamilien gem. § 80 SGB IX (Pflegefamilien für Erwachsene) gesetzlich denkbar und muss vom Land Berlin ermöglicht werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin unterstützt ausdrücklich den Appell „Familien brauchen einen guten Rahmen. Pflegefamilien erst recht! Sonst zahlen Kinder den Preis und gehen leer aus.“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e. V. und fordert das Land Berlin auf, die Pflegefamilien und -kinder in Berlin besser als bisher zu unterstützen und die gesetzlichen Neuregelungen umzusetzen. 

Kontaktperson

Anna Nikitin
Referentin Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit
Telefon: 030 86 001-162
E-Mail: nikitin[at]paritaet-berlin.de

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