Berliner Verwaltung setzt sich über politischen Willen hinweg
Leistungsgerechte Entlohnung der Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen wird blockiert
Seit fast einem halben Jahr setzt sich die Berliner Senatsverwaltung für Soziales und das ihr nach geordnete Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über den politischen Willen hinweg, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung im sogenannten Arbeitgeber:innen Modell gemäß der abgeschlossenen Tarifvereinbarung zu entlohnen. Entsprechende Fachliche Weisungen der Leitungsebene werden ignoriert.
Insbesondere verweigert das LAGeSo als zuständige Stelle für die Bewilligung von Persönlicher Assistenz
seine Zustimmung zu einer neuen Muster Kalkulation, welche die Grundlage ist für die Berechnung der
monatlichen Zahlungen an die ca. 150 behinderten Arbeitgeber:innen im Land Berlin. Damit kann die seit
Ende Juni 2021 vorliegende Tarifvereinbarung bis heute nicht angewendet werden.
Gegen diese Blockadehaltung haben behinderte A rbeitgeber:innen und die von ihnen be schäftigten
Assistent:innen am Donnerstag, den 20. April im Dienst gebäude des LAGeSo in der Darwinstr. 15 protestiert. Sie fordern, dass alle noch strittigen Fragen geklärt werden, die einer praktischen Umsetzung der Tarifvereinbarung noch entgegenstehen.
Bei dem sogenannten Arbeitgeber:innen Modell stellen Menschen mit Behinderungen die für sie
erforderliche Unterstützung durch bei ihnen selbst angestellte Personen sicher und werden deshalb
behinderte Arbeitgeber:innen genannt. Im Unterschied zu der Inanspruchnahme von Assistenzdiensten gewährleistet das Arbeitgeber:innen Modell das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung und ist zudem für das Land Berlin kostengünstiger.
In einem über dreijährigen Kampf gelang es den behinderten Arbeitgeber:innen, mit einer Tarifvereinbarung die Schieflage bei der Entlohnung von Persönlicher Assistenz zu beenden, die durch den Abschluss
von Haustarifverträgen der beiden großen Berliner Assistenzdiensten zum 1. Juli 2019 entstanden war.
Bei Refinanzierung dieser Tarifvereinbarung wäre es den behinderten Arbeitgeber:innen möglich, die
Abwanderung ihrer Persönlichen Assistent:innen hin zu den Assistenzdiensten zu stoppen bzw. neue
Assistent:innen zu finden.
Sowohl der Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition von Dezember 2021 als auch der Koalitionsvertrag
der anvisierten schwarz-roten Koalition von März 2023 sichert den behinderten Arbeit geber:innen die
Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistent:innen im Arbeitgeber:innen Modell zu, die erforderlichen
Finanzmittelstehen bereit. Nur die Verwaltungsebene blockiert die Umsetzung.
Kontakt: Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen
E-Mail: Buendnis_selbstbestimmt_Leben[at]riseup.net