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  • Veröffentlichungsdatum 20.12.2023

Berlin kürzt Mittel des Landesprogramms Familienzentren – auch Angebote für geflüchtete Familien werden gestrichen

Mit dem neuen Haushalt werden die Mittel im Landesprogramm Familienzentren um rund 11 Prozent gekürzt!

Screenshot des Positionspapiers © Paritätischer Berlin

Pro Familienzentrum im Landesprogramm wird die Förderung von 89.000 Euro auf 78.700 Euro reduziert. Pro Familienzentrum im Handlungsraum ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative verringert sich die Finanzierung von 93.500 Euro auf 83.200 Euro. Die Kürzung ist noch gravierender, da keine Sachkostensteigerungen im Festbetrag enthalten sind. Die Kürzung wird mit den ausgelaufenen Mitteln aus dem „Gesamtkonzept zur Partizipation und Integration Geflüchteter“ begründet. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sind aber genau diese Angebote dringend notwendig und eine Kürzung unverantwortlich.  Mit den Mitteln wurden in den letzten Jahren erfolgreich niedrigschwelligen Angebote der Familienzentren umgesetzt, die zu schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahmen zu Unterkünften und zu geflüchteten Familien führten. Das Ziel: den Familien einen schnellen Zugang zu Beratungsangeboten sowie zu Angeboten der Familienbildung zu verschaffen. Auch werden mit den Angeboten Familien bzw. Kinder im Vorschulalter erreicht, die nicht zur Kita gehen und dadurch vermehrt Sprachdefizite aufweisen.

Es bedarf nun der dringenden Prüfung, ob die Kürzungen noch abgewendet werden können!

Auch die Familienzentren in bezirklicher Förderung bangen um ihre Finanzierung. Die Bürgermeister Berlins haben vor wenigen Tagen vor dem „Kahlschlag der sozialen Infrastruktur“ infolge des Landeshaushaltes 2024/2025 gewarnt. Sie befürchten bei sogenannten freiwilligen Leistungen kürzen zu müssen. Dies würde auch Angebote der Familienbildung und Familienförderung wie auch bezirkliche Familienzentren betreffen. Auch Personalkosten und Sachkosten steigen. Wird der Etat nicht angepasst, müssen die Einrichtungen ihre Angebote reduzieren und es kommt weniger bei den Familien an. Der Paritätische Berlin hat hierzu ein Positionspapier an die Abgeordneten und Leitungen der Jugendämter verschickt. Am 01.01.2024 wird das Familienfördergesetz zwei Jahre alt und das Land Berlin muss sich fragen lassen: Hält Berlin sein Versprechen und schafft Angebote, um Berliner Familien wirklich zu unterstützen oder fällt das dem Rotstift zum Opfer?

Weitere Informationen und Forderungen finden Sie hier.

 

Hintergrund: Am 01.01.2022 trat das Familienfördergesetz in Berlin in Kraft. Laut der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familien ist das Familienfördergesetz ein sogenanntes Leuchtturmprojekt und bundesweit einmalig. Mit der gesetzlichen Regelung wurde die Bedeutung der Familienbildung und -förderung hervorgehoben und damit Familien in ihrer Vielfalt besser gestärkt, unterstützt und begleitet. Dieses Leuchtturmprojekt ist infolge des Landeshaushaltes 2024/2025 in Gefahr.

Kontakt

Astrid Lück
Referentin Familie / Frauen und Mädchen
Telefon: 030 86 001-230
E-Mail: lueck[at]paritaet-berlin.de

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