Am 18. Dezember 2025 hat das Abgeordnetenhaus den Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen.
Das Haushaltsvolumen beläuft sich auf rund 45,5 Milliarden Euro für 2026 und rund 46,5 Milliarden Euro für 2027 – historisch groß, aber strukturell nicht ausgeglichen.
Die Haushaltspläne der Senatsverwaltungen und der Berliner Bezirke sind inzwischen online einsehbar – Haushaltspläne der Senatsverwaltungen und Haushaltspläne der Bezirke. Das schafft mehr Transparenz und ermöglicht es sozialen Organisationen, die geplanten Ausgaben nachzuvollziehen.
Die Situation bleibt jedoch schwierig: Viele soziale Organisationen erhalten weniger Geld, als sie für ihre Arbeit tatsächlich brauchen. Steigende Kosten – etwa für Mieten oder Löhne – werden im Haushalt oft nicht ausreichend berücksichtigt. Der neue Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sieht ab April 2026 Lohnsteigerungen von 2,8 % vor, mit weiteren Erhöhungen in den Folgejahren. Ob diese Mehrkosten an freie Träger weitergegeben werden, ist je nach Bezirk und Senatsverwaltung sehr unterschiedlich.
Ein strukturelles Problem zeigt sich immer wieder: Wachsende soziale Bedarfe – steigende Fallzahlen, Tariferhöhungen, höhere Mieten- und Betriebskosten – werden in der Haushaltsplanung systematisch unterschätzt und müssen nachträglich ausgeglichen werden. Berlin braucht deshalb eine vorausschauende Sozialplanung, die Bedarfe frühzeitig erhebt, Mittel gezielt einsetzt und soziale Organisationen verlässlich einbezieht.
Damit Berlin sozial bleibt und Berlinerinnen und Berlinern unterstützt werden, braucht es aus unserer Sicht:
- Verlässliche Finanzierung: Zuwendungen müssen rechtzeitig bewilligt und ausgezahlt werden – finanzielle Unsicherheit darf nicht auf dem Rücken sozialer Organisationen ausgetragen werden.
- Realistische Kostenplanung: Tarifsteigerungen, Mieten und Betriebskosten müssen von Anfang an und berlinweit einheitlich eingepreist werden.
- Weniger Bürokratie: Berichtspflichten vereinfachen und Finanzierungsinstrumente flexibler gestalten – damit Fachkräfte ihre Zeit wieder für Menschen statt für Formulare einsetzen können.
- Zivilgesellschaft einbeziehen: Wohlfahrtsverbände und soziale Organisationen müssen frühzeitig und verbindlich in Planungsprozesse eingebunden werden.
Der Paritätische Berlin wird diesen Prozess aktiv mitgestalten – sei es bei der Umsetzung des neuen Landesorganisationsgesetzes, beim Konnexitätsausführungsgesetz oder bei der Haushaltsplanung der kommenden Jahre. Wir werden einfordern, dass soziale Infrastruktur nicht zum Spielball von Sparzwängen und Machtstrategien wird. Soziale Infrastruktur gehört zur Daseinsvorsorge. Unsere Stellungnahme zur Verwaltungsreform macht deutlich, was wir dabei von Politik und Verwaltung erwarten – damit Berlin sozial bleibt.