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Expertise des Paritätischen Berlin: Staatliche Finanzierung über Zuwendungen und Entgelte

Titelseite der Expertise des Paritätischen Berlin: Staatliche Finanzierung über Zuwendungen und Entgelte © Paritätischer Berlin

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin hat eine Expertise zur staatlichen Finanzierung von sozialen Organisationen über Zuwendungen und Entgelte veröffentlicht. Die Expertise richtet sich an Fachkräfte der sozialen Arbeit, Vertreter von Trägerorganisationen sowie an alle, die sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten der Finanzierung sozialer Angebote befassen. Sie bietet eine wertvolle Orientierungshilfe, um die komplexen Finanzierungsstrukturen besser zu verstehen und rechtlich fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der bestehenden Finanzierungsstrukturen treffen zu können.

Die Expertise beleuchtet das allgemeine und das spezielle Zuwendungsrecht. Neben der Darstellung der verschiedenen Formen der Zuwendungsgewährung mittels Bescheids oder öffentlich-rechtlichem Vertrag wird dargestellt, inwieweit spezielle Zuwendungsvorschriften geeignet sind, um die Position von Zuwendungsempfangenden zu stärken.  Zudem werden denkbare Rechtsansprüche von Zuwendungsempfangenden erläutert.

Des Weiteren wird in der Expertise die Entgeltfinanzierung näher betrachtet, die auf öffentlich-rechtlichen Leistungsverträgen basiert. Eingegangen wird sowohl auf Rahmenvereinbarungen als auch auf die Leistungsverträge in zwei- und dreiseitigen Rechtsverhältnissen.

Darüber hinaus wird die Zulässigkeit einer kombinierten Finanzierung (Mischfinanzierung) erörtert und eine Gesamtbetrachtung der Finanzierungsarten vorgenommen.

Die einzelnen Themenkomplexe sind jeweils durch Beispiele verschiedener sozialer Leistungsbereiche unterlegt. Besonders hervorgehoben werden hierbei die gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe.