•   Rubrik Bericht

In der Fremde wohnen

  • Autor Andrea Everwien
  • Veröffentlichungsdatum 10. September 2026
  • Lesezeit 11 Minuten

Mit energischem Schwung fegt Kheda die letzten unsichtbaren Krümel vom Küchentisch. „Im Wohnheim musste ich immer erstmal richtig putzen, wenn ich kochen wollte“, erzählt sie nebenbei. Denn in Gemeinschaftsunterkünften teilen sich Geflüchtete in der Regel Küche und Bad – und jede Familie hat ihre eigenen Vorstellungen von Sauberkeit und Hygiene. Jetzt endlich bestimmt Kheda selbst, wie es rund um ihren Herd aussieht – und in der weißen Einbauküche ist kein Körnchen Staub zu sehen.

Nach elf Jahren in drei verschiedenen Wohnheimen ist dies die erste eigene Wohnung in Berlin; elf Jahre lang haben die Behörden geprüft, ob Kheda, ihr Mann Magomed und die sieben gemeinsamen Kinder in Deutschland bleiben dürfen. 2015 floh zuerst ihr Mann aus Tschetschenien, ein halbes Jahr später folgte sie ihm mit damals schon sechs Kindern, das jüngste noch ein Baby. Jetzt endlich, vor wenigen Monaten, hat die Familie eine Aufenthaltserlaubnis für die nächsten zwei Jahre bekommen, verbunden mit der Aussicht auf Verlängerung um weitere drei Jahre und die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie es in fünf Jahren schaffen, sich selbst zu finanzieren.

Daran arbeiten sie hart: Magomed hat einen Security-Job, Kheda arbeitet als Servicekraft in einem Wohnheim, bereitet dort anderen Geflüchteten das Frühstück. Für die eigenen kleineren Kinder übernehmen das bisher zuhause die großen Geschwister. Die Älteste hat aber vor kurzem geheiratet, ein Baby bekommen und ist ausgezogen. Ab August werden drei weitere Geschwister morgens früh raus müssen, weil ihre Ausbildungen beginnen. Eine 14-jährige Tochter von Kheda, hat große Pläne: Das letzte Schuljahr hat sie als Klassenbeste abgeschlossen. Für sie steht fest, dass sie Jura studieren will.

In der Gemeinschaftsunterkunft nicht erlaubt, jetzt Teil der Familie © Andrea Everwien

Sich auskennen mit deutschen Gesetzen: Das ist lebenswichtig für die Familie. Denn jahrelang wurde, was ihnen erlaubt war oder nicht, von Regeln bestimmt, die sie nicht selbst geschrieben hatten. „Überall Augen“ – so beschreibt Kheda das Lebensgefühl im Wohnheim. Das fängt damit an, dass alle vier Wochen jemand die Zimmer kontrolliert: Wurde auch nichts Privates angeschafft, ein neuer Teppich etwa? Denn das ist verboten. Haben die Kinder die Katze bekommen, die sie sich schon so lange wünschen? Das wäre nicht erlaubt. Haben etwa Gäste mit übernachtet? Das darf nicht sein. Regeln, die mit der notwendigen gegenseitigen Rücksichtnahme auf ständig neue Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften begründet werden. Doch eigentlich sind Geflüchtete gesetzlich nur verpflichtet, in den ersten sechs Monaten nach Ankunft im Wohnheim zu bleiben. Dass Familien dort jahrelang in ein oder zwei Zimmern leben, widerspricht den Forderungen des Jugendschutzes. Kinder und Jugendliche sollten in eigenen vier Wänden aufwachsen.

Bea Fünfrocken und Kheda © Andrea Everwien

So sieht es auch Bea Fünfrocken. Sie hat Khedas Familie den Weg in die erste eigene Wohnung bereitet, so wie zuvor schon vielen anderen. Denn Bea Fünfrocken ist bei dem gemeinnützigen Verein Xenion zuständig für die Wohnberatung. Der Name Xenion stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Gastfreundschaft in der Fremde“. Vorrangig hat sich der schon 1982 gegründete Berliner Verein „psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte“ auf die Fahnen geschrieben. Da aber eine gesunde psychische Entwicklung nur möglich ist, wenn sich der Mensch in einem gesicherten Zuhause weiß, hat der Verein einen Schwerpunkt bei der Wohnraumversorgung gesetzt.

Gerade große Familien blieben in den Heimen hängen, weil niemand an sie vermiete, berichtet Bea Fünfrocken. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen diese Familien nur, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben – bei Khedas Familie hat es eben elf Jahre gedauert, bis es so weit war. Doch selbst mit Wohnberechtigungsschein blieb es für sie ausgeschlossen, selbständig eine Unterkunft zu finden. Denn die Berliner Senatsverwaltung für Wohnen schreibt vor: Für die Familie mit neun Personen ist nur eine Acht-Zimmer-Wohnung erlaubt, sonst gilt sie als überbelegt. Dass eine so große Wohnung in Berlin so gut wie nie verfügbar ist, scheint der Verwaltung egal zu sein. Vielleicht ist die Regelung gut gemeint, dennoch sagt Bea Fünfrocken, sie finde die Vorschrift kinderfeindlich: „Eine Katastrophe, weil in einer großen Familie nie jedes Kind ein eigenes Zimmer hat – außer man hat eine Villa und die Eltern sind Millionäre.“

Dass drei von Khedas Kindern jetzt zusammen in einem großen Zimmer schlafen, stört sie überhaupt nicht. Wer mal allein sein wolle, könne in die Küche oder ins Wohnzimmer ausweichen, sagen sie.

Das Schlafzimmer von Khedas Töchtern © Andrea Everwien

Fünf Zimmer hat die Wohnung, in der sie nun seit vier Monaten leben. Ein Altbau in Kreuzberg, dritte Etage, natürlich ohne Aufzug. Im Treppenhaus blättert die graue Farbe vom Geländer ebenso ab wie von den Wänden, aber in der eigenen Wohnung hat es sich die Familie nach Kräften schön gemacht: Altbaufenster und Wände sind weiß gestrichen, Fußleisten und Laminat sind neu verlegt – alles in Eigenarbeit. Auch wenn Kheda noch Wünsche hat – Gardinen zum Beispiel, Teppiche und Schränke – die Familie empfindet es als kleines Wunder, hier leben zu können und ist dafür sehr dankbar.

Xenion hat es möglich gemacht. Denn der Verein hat einen eigenwilligen Weg gefunden, Geflüchteten Wohnraum zu vermitteln – und zwar mit Hilfe einer Stiftung und mit Hilfe von Berliner Genossenschaften. Für deren Wohnungen braucht man meistens keinen Wohnberechtigungsschein, dafür aber muss jede*r Mieter*in Genossenschaftseinlagen erwerben – oder ein Dritter übernimmt das. Auf dieses Modell hat sich etwa die Genossenschaft „Eine für Alle“ eingelassen. Vorstandsmitglied Johannes Schnettker erzählt, dass die Mitglieder besonders sensibel seien für die Bedürfnisse von Wohnungssuchenden. Schließlich hätten sie die Genossenschaft vor acht Jahren gegründet, um sich gegen Gentrifizierung zu wehren. Die Kreuzberger Höfe, zu dem das Mietshaus gehört, waren von einem Immobilieninvestor erstanden worden, der hier Luxusappartements entstehen lassen wollte. Doch die Bewohner*innen erreichten, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht zog – und die Gebäude schließlich der neu gegründeten Genossenschaft überließ. Als eine der wenigen Wohnungen frei wurde, war sich die sogenannte „Soligruppe Wohnen AG“ schnell einig: Hier sollten Geflüchtete einziehen, die es auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt besonders schwer haben.

Die Wohnung kostet im Monat rund 1500 Euro warm – 7,50 Euro pro Quadratmeter. Eine ortsübliche Miete. Man wolle nicht ausgerechnet aus der Vermietung an Geflüchtete Kapital schlagen, sagt Vorstandsmitglied Schnettker. Dennoch müsse man natürlich für die Sanierung und Instandhaltung des Hauses auch von Khedas Familie Geld einnehmen – neben der Miete auch die Genossenschaftsanteile. Bea Fünfrocken weiß: Das Jobcenter übernimmt Genossenschaftseinlagen in Höhe der dreifachen Brutto-Warmmiete. Das – so die Wohnungsberaterin – seien in diesem Fall ungefähr 40 Euro pro Quadratmeter an wohnungsbezogen Anteilen. Da klaffe also eine große Lücke, denn die Anteile in Genossenschaften, die Häuser kaufen oder bauen, lägen aktuell zwischen 500 bis 1500 Euro pro Quadratmeter.

Wie die Lücke schließen? Dafür hat Xenion bei der Stiftung Trias ein Sondervermögen für die Genossenschaftseinlagen für Geflüchtete angelegt. In dieses Sondervermögen spenden Menschen, die sich mietenpolitisch und sozial engagieren wollen. Xenion erhält damit den Zugriff auf Genossenschaftswohnungen – oder die Einlagen gehen an die Stiftung zurück, wenn die Wohnungen nicht mehr gebraucht werden.

Dieses private Engagement ist nötig, denn das Land Berlin hat zwar selbst ein Förderprogramm bei der IBB Investitionsbank Berlin Brandenburg aufgelegt. Man kann dort ein Darlehen für Genossenschaftseinlagen bekommen – doch da die Förderung in Form eines Darlehens erfolgt, wird im Rahmen der Antragstellung die Bonität nach banküblichen Standards geprüft. Personen, deren Lebensunterhalt vollständig durch Transferleistungen gedeckt wird, wären für die Inanspruchnahme der Förderung nicht berechtigt. Das teilt die IBB auf Nachfrage mit.

Xenion fordert darum seit Jahren einen Solidarfonds des Landes, aus dem es nach dem Vorbild von Trias Geflüchteten und anderen Menschen mit Wohnberechtigungsschein den Zugang zu Genossenschaftswohnungen verschaffen könnte.

Finanziell wäre eine solche Lösung übrigens wahrscheinlich sogar günstiger für das Land, als monatlich teure Wohnheimplätze zu zahlen. Im Augenblick liegt der Preis pro Person und Monat laut Gebührenordnung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung bei 855 Euro; eine ermäßigte Gebühr von 342 Euro kann abhängig vom Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft gewährt werden. Allein für die Eltern - wenn sie nicht in den Genuss ermäßigter Gebühren kämen - lägen die Kosten in der Gemeinschaftsunterkunft also schon über der Gesamtmiete der Genossenschaftswohnung für die ganze Familie.

Und was ist das Beste an der neuen Wohnung? „Dass wir einen festen Wohnsitz haben“, antwortet die 14-jährige Jurastudentin in spe. Denn solange die Familie in einer Gemeinschaftsunterkunft lebte, konnte täglich die Anweisung kommen: Morgen bitte umziehen in ein anderes Heim. Denn es gibt kein Anrecht auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft. Was für die Kinder jedes Mal bedeutete: neue Schule, neue Lehrer, neue mögliche Freundinnen – oder aber – und das ist keine Seltenheit, sagt Bea Fünfrocken – Schulwege von 40 Minuten und länger. Keine guten Voraussetzungen für Integration. Für Kheda und ihre Familie kann die erst jetzt richtig beginnen – mit der Sicherheit einer eigenen Wohnung.