•   Rubrik Bericht

Bevor die Tür ins Schloss fällt

  • Autor Christine Göttert
  • Veröffentlichungsdatum 10. September 2026
  • Lesezeit 3 Minuten

Niemand verliert in Berlin seine Wohnung über Nacht. Zwischen dem Tag, an dem die Kündigung des Vermieters im Briefkasten landet, und dem Tag, an dem die Gerichtsvollzieherin mit einem Räumungstitel vor der Tür steht, vergehen viele Monate, in denen sehr häufig der Verlust der eigenen Wohnung noch hätte abgewendet werden können. Und weil das so ist, könnte man annehmen, eine Zwangsräumung sei ein überaus seltenes Ereignis. Doch weit gefehlt: 2.495 Haushalte, so geht es aus einer Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, wurden im Jahr 2024 zwangsgeräumt. 2019 waren es 653, weiter zurück reicht die Statistik nicht.

Es ist auch nicht so, dass die Betroffenen nach Monaten voller Mahnungen, amtlicher Schreiben und verstrichener Fristen genau wüssten, was ihnen bevorsteht: „Viele Menschen werden von einer Zwangsräumung tatsächlich völlig überrascht“, erklärt Maria Richter, Leiterin einer Wohnungslosenunterkunft in Neukölln. Ihre Arbeitgeberin, die VITA domus Soziale Dienste gGmbH, betreibt stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen für Obdach- und Wohnungslose, sowie für Menschen, die von Wohnungslosigkeit akut bedroht sind.

Ein Todesfall, eine Trennung oder der Verlust des Arbeitsplatzes kann einen derart aus der Bahn werfen, dass Dinge, die zuvor selbstverständlich waren, nicht mehr funktionieren.

Maria Richter, VITA domus Soziale Dienste gGmbH

Der Grund, warum Menschen von einer Räumung tatsächlich überrascht werden, ist so lapidar wie folgenreich: „Sie öffnen schon lange keine Briefe mehr.“ Richter erklärt: „Jeder Mensch hat andere Resilienzen. Ein Todesfall, eine Trennung oder der Verlust des Arbeitsplatzes kann einen derart aus der Bahn werfen, dass Dinge, die zuvor selbstverständlich waren, nicht mehr funktionieren. Briefe öffnen, bei einem Amt anrufen, Anträge stellen, das alles kann zu einem unüberwindbaren Hindernis werden.“

Das weiß Richter auch aus ihrer Zeit als Mitarbeiterin der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Die Soziale Wohnhilfe ist eine Fachstelle des Sozialamts und die behördliche Anlaufstelle für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind. „Sobald der Bezirk die Meldung über eine eingegangene Räumungsklage erhält, informiert er die Soziale Wohnhilfe und die ist verpflichtet, den Kontakt zu dem betroffenen Mieter herzustellen. Also es zumindest zu versuchen. Zu meiner Zeit sind wir persönlich hingefahren und haben geklingelt. Wenn niemand geöffnet hat, haben wir versucht, einen Hinweis in den Briefkasten zu werfen. Häufig war der Briefkasten bereits komplett überfüllt“, so Richter.

Briefe öffnen und lesen - für viele psychisch belastete Menschen eine große Hürde © Pexels
Der worst case: die Zwangsräumung © Pexels

Wieder andere, berichtet Richter weiter, hätten nie gelernt, mit Verträgen, Behördenpost und finanziellen Verpflichtungen umzugehen: „Ich hatte viele junge Klienten, die grundlegende Dinge gar nicht wussten. Einer hat mal zu mir gesagt: ‚Ich bin in die Wohnung gezogen und als ich den Lichtschalter betätigt habe, ging das Licht an. Also bin ich davon ausgegangen, dass der Strom bezahlt wird.‘“ Immer häufiger seien auch ältere Menschen von Räumungen betroffen. Vielen fehle das Wissen darüber, welche Ansprüche sie haben, wieder andere schämten sich. „Sie sagen: ‚Ich gehe doch nicht zum Amt, das mache ich nicht!‘ Sie leben oft von einer sehr kleinen Rente und bevor sie nichts zu essen haben, zahlen sie vielleicht irgendwann die Miete nicht mehr.“

Werden Mieter*innen auch bei drohender Räumung nicht aktiv, passiert eines Tages das bis dahin Unvorstellbare: Es klingelt, fremde Menschen verschaffen sich Zugang zur Wohnung, auch dann, wenn der*die Betroffene nicht selbst öffnet. Sie nehmen den Wohnungsschlüssel an sich und tauschen das Schloss aus. Solange wie das dauert, ist Zeit, das Nötigste zusammenzupacken: Kleidung, Medikamente, ein paar persönliche Dinge. Dann fällt die Tür ins neue Schloss und der ehemalige Bewohner steht auf der falschen Seite. Die Wohnung ist weg. Persönliche Gegenstände, die in der Wohnung verblieben sind, können nach vorheriger Terminvereinbarung später abgeholt werden. 

Ein Alptraum, den sich wohl niemand auch nur vorstellen mag. Schon gar nicht in Berlin. Die Stadt platzt aus allen Nähten, die Menschen ächzen unter hohen Mieten, bezahlbarer Wohnraum ist knapp und die Sorge vor dem Verlust der Wohnung ist hoch. Selbst ein bereits lang bestehendes Mietverhältnis und pünktliche Mietzahlungen können nicht sicherstellen, dass man sich die Wohnung auch zukünftig noch leisten kann, oder dass der*die Vermieter*in Eigenbedarf anmeldet. Wer heute seine Wohnung verliert, findet vielleicht auf lange Zeit keine neue. Rund 60.000 Menschen sind aktuellen Schätzungen zufolge zurzeit von Wohnungslosigkeit betroffen. Einige haben vorübergehend bei Freund*innen, Bekannten oder Familienangehörigen Zuflucht gefunden, die Mehrheit ist in Notunterkünften untergebracht, etwa 6.000 leben ganz ohne Obdach auf der Straße.

Letztere sind es, die das öffentliche Bild von Wohnungslosigkeit besonders prägen: Menschen, die auf Parkbänken schlafen, vor Supermärkten um Geld bitten oder mit ihren Habseligkeiten durch die Stadt ziehen. Da heißt es schnell „Das ist ein Penner. Der ist Alkoholiker. Selbst schuld.“ Richter kennt solche Reaktionen auch aus ihrem privaten Umfeld und das ärgert sie. „Einem schwer alkoholabhängigen Menschen macht das Trinken keinen Spaß. Das ist nicht wie bei uns, wenn wir feiern gehen. Er trinkt, weil er muss. Das ist eine Krankheit. Wie kannst du über jemanden urteilen, mit dem du nicht ein Wort gesprochen hast?“ Natürlich gebe es auch Menschen, die verantwortungslos handeln, sich überschulden und keine Verantwortung übernehmen wollen. „Solche Menschen gibt es, doch die allerwenigsten suchen sich die Obdachlosigkeit freiwillig aus. Wer sagt schon wirklich: ‚Ich lebe total gerne unter der Brücke. Ich finde es toll, dass mir nachts kalt ist.‘?“

Ein Grund für den drohenden Verlust einer Wohnung: Mietschulden, die Betroffene oft aus Scham nicht rechtzeitig angehen © Pexels

Richter arbeitet seit rund 17 Jahren in der Wohnungslosenhilfe. Sie hat Menschen kennengelernt, deren Leben aus den unterschiedlichsten Gründen aus der Bahn geraten ist. Eine Begegnung hat sie besonders bewegt: „In einem Tagestreff kam ich mit einem Mann ins Gespräch, der mir erzählte: ‚Mein Kind hat sich erhängt. Ich habe es gefunden. Danach war mein Leben vorbei.‘“ Er habe sich um nichts mehr kümmern können und zum Alkohol gegriffen. „Da fragt man sich dann schon, wieviel ein Mensch eigentlich ertragen kann.“ Richter weiß aber auch, dass Wohnungslosigkeit wirklich jede*n treffen kann. Oft führten mehrere, eigentlich beherrschbare Probleme erst in die Überforderung und schließlich zum Zusammenbruch. „Menschen gehen unterschiedlich mit Krisen um. Manche fallen in ein so tiefes Loch, dass sie irgendwann nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen. Wenn dann noch ein unterstützender Freundes- oder Familienkreis fehlt oder man sich nicht traut zu sagen ‚Ich habe Schulden. Ich brauche Hilfe‘, wird es noch schwieriger.“

Je früher interveniert wird, desto größer ist die Chance, die Wohnung zu erhalten.

Maria Richter, VITA domus Soziale Dienste gGmbH

Oft führt also gar nicht der eigentliche Kündigungsgrund, etwa aufgelaufene Mietschulden, zum Wohnungsverlust, sondern der Umstand, dass die Betroffenen sich aus Scham oder Überforderung zu lange nicht darum kümmern. Deshalb ist Richters Appell so schlicht wie dringlich: nicht warten. „Je früher interveniert wird, desto größer ist die Chance, die Wohnung zu erhalten.“ Wer merkt, dass Mietschulden entstehen oder die eigene finanzielle Situation außer Kontrolle gerät, kann sich an verschiedene Beratungsstellen wenden. Schuldnerberatungen können helfen, einen Überblick über die finanzielle Situation zu bekommen. Für Mietschulden ist die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamts die zentrale Anlaufstelle. Auch Träger der Wohnungslosenhilfe wie VITA domus beraten im Rahmen der ambulanten Wohnhilfe. Auch wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, muss es nicht zu spät sein. Die Soziale Wohnhilfe prüft, ob eine Übernahme der Mietschulden möglich ist und kontaktiert auch den*die Vermieter*in. „Wenn dieser grundsätzlich bereit ist, die Person in der Wohnung zu behalten, ist die Aussicht auf Wohnungserhalt relativ gut“, sagt Richter. Der Gang zur Beratung lohnt sich also in jedem Fall, die strukturellen Ursachen der aktuellen Wohnungskrise behebt das natürlich nicht. Es gibt zu wenige Wohnungen und solange Wohnraum knapp ist und der Bedarf weiter steigt, geraten Menschen in Wohnungsnot. Unsere sozialen Sicherungssysteme können die Folgen dieser Knappheit abfedern, die Kosten dafür tragen wir alle gemeinsam.

VITA domus © Christine Göttert/Paritätischer Berlin

übrigens

  • Die Begriffe Obdach- und Wohnungslosigkeit werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber nicht dasselbe. Von Wohnungslosigkeit betroffen sind alle Personen, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Dazu zählen auch Menschen, die vorübergehend bei Freund*innen oder Familienangehörigen wohnen oder in Notunterkünften und Übergangsheimen untergebracht sind. Der Begriff Obdachlosigkeit beschreibt jene Form der Wohnungslosigkeit, bei der eine Person ihren Lebensmittelpunkt hauptsächlich auf der Straße hat.

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