Die geplanten Kürzungen im Doppelhaushalt 2024/2025 bedrohen die soziale Arbeit in unserer Stadt. Dringend notwendige Angebote in allen sozialen Bereichen, insbesondere auch für Kinder, Jugendliche und Familien stehen auf der Kippe.
Nach der Veröffentlichung der Streichlisten des Berliner Senats für den laufenden Haushalt stellen die Berliner Wohlfahrtsverbände klar: Dieses Kürzungspaket ist für keine Senatsverwaltung ein Erfolg. Sollte es in dieser Form umgesetzt werden, stehen seit Jahren etablierte soziale und gesundheitliche und auch Jugend-Projekte vor dem Aus.
Berlin, 19. November 2024. Der Berliner Senat hat heute Kürzungen im Landeshaushalt 2025 in Höhe von rund drei Milliarden Euro verkündet. Die Volkssolidarität Berlin betrachtet das mit großer Sorge.
Die für kommenden Montag angekündigten Sparmaßnahmen erreichen die Freien Träger sozialer Angebote zu einem maximal ungünstigen Zeitpunkt: Nach dem Koalitionsbruch stagnieren im Bund die relevanten Haushaltsentscheidungen unter anderem zu Pflege, Gesundheit, Migration.
Die Gremien von ver.di und GEW sowie der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG) haben der Tarifeinigung vom 17.9.2024 zugestimmt. Die Tarifpartner:innen erwarten nun die Sicherung der Refinanzierung des Tarifvertrages durch den Berliner Senat.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin hat ein Onlinemagazin. Die erste Ausgabe erscheint am 6. November mit dem Schwerpunktthema "Viele für Vielfalt".
Keine pauschalen Kürzungen bei freiwilligen sozialen Leistungen. Kein Sparen nach der Rasenmäher-Methode. Diese Forderungen hat der Landesvorstand der SPD in seinem Beschluss vom 04.11.2024 (veröffentlicht am 05.11.2024) aufgestellt.
Was bedeutet „traumainformierte Versorgung“? Welche Rolle spielt sie für Patient*innen, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben? Über dieses Thema möchte der RTB am 4. November 2024 mit Ihnen diskutieren!
Aufruf zum diesjährigen Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung am 21.09.24 als Auftakt für die bundesweite Aktionswoche für die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch
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