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  • Veröffentlichungsdatum 06.03.2025

Weltfrauentag: Lebenshilfe Berlin fordert Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen

© Tima Miroshnichenko auf Pexels

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind häufig Gewalt und Missbrauch ausgesetzt, von Beschimpfungen bis zu körperlichen und sexualisierten Übergriffen. Gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe besteht ein hohes Risiko für sie, wie eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2024 nachwies. In der Praxis verstärken institutionelle Strukturen Machtgefälle, von denen die Frauen in Einrichtungen betroffen sind.

Simone Dreblow, 2. Vorsitzende des Lebenshilfe Berlin e.V., fordert, Frauenbeauftragte im Wohnteilhabegesetz zu verankern: „Im Bereich Wohnen sind Frauenbeauftragte gesetzlich bisher nicht geregelt, obwohl das Teilhabestärkungsgesetz alle Leistungserbringer zu einem geeigneten Gewaltschutz verpflichtet. Besser läuft es in Werkstätten für behinderte Menschen. Hier sind Frauenbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben.“ Lernen könne Berlin, so Simone Dreblow, von Bremen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Diese Bundesländer haben Frauenbeauftragte auch im Bereich Wohnen in ihren Wohnteilhabegesetzen verankert.

Janet Lennig ist Selbstvertreterin in der Gruppe „Starke Frauen in der Politik“. Sie sagt: „Ich bin Frauenbeauftragte in einer Werkstatt. Viele Frauen fragen mich: Warum gibt es das nicht auch im Wohnen? Im Wohnen fehlt das einfach!“

Bei der Durchsetzung von Frauenrechten geht der Lebenshilfe Berlin e.V. mit gutem Beispiel voran und unterstützt Selbstvertreterinnen. In der Gruppe „Starke Frauen in der Politik“ setzen sich Frauen mit geistiger Beeinträchtigung aktiv für ihre Bedarfe und Rechte ein. Das Thema Frauenbeauftragte im Bereich Wohnen ist ihnen ein besonderes Anliegen.

Wie wichtig Frauenbeauftragte im Wohnen sind, belegt eine Befragung des Lebenshilfe Berlin e.V. in stationären Einrichtungen, ambulanten Wohngemeinschaften und im Betreuten Einzelwohnen. Viele Frauen fühlen sich wohler, wenn sie bei Fragen oder Problemen mit einer Frau sprechen. Frauenbeauftragte sollen sie dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und sich in der Wohneinrichtung sicher zu fühlen.

Die Befragung wurde vom Büro für Selbstvertretung, vom Büro für Leichte Sprache und vom Referat für Sozialpolitik des Landesverbandes der Lebenshilfe Berlin durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung bilden die Grundlage für das Grundsatzpapier „Selbstbestimmung im Wohnen“, das an Entscheidungsträger in der Politik und Verwaltung versandt wurde. Das Papier liegt in Leichter und in Alltagssprache vor.

Als Selbsthilfeorganisation vertritt der Lebenshilfe Berlin e.V. seit 1960 die Interessen von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihren Angehörigen in der Politik und der Öffentlichkeit. Er fördert aktiv die Selbstbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Beeinträchtigung.

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