Partner für soziale Arbeit

Aktuelles

  • Schlagwort Aus dem Verband
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 13.04.2026

Stellungnahme zum Entwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes

© Unsplash

Berlin soll als erstes Bundesland ein Landesdemokratiefördergesetz beschließen. Dazu hat der Berliner Senat einen Entwurf erstellt und zivilgesellschaftliche Akteure zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin ist der Aufforderung gefolgt und hat unter Mitwirkung von Mitgliedsorganisationen eine Stellungnahme bei der federführenden Senatsverwaltung eingereicht. Ziel ist die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin begrüßt den vorgelegten Entwurf für ein Landesdemokratiefördergesetz ausdrücklich. Der Gesetzentwurf stellt einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Stärkung und nachhaltigen Absicherung der Förderung von zivilgesellschaftlichen Strukturen und freiwilligem Engagement in Berlin dar. Diese tragen zur Demokratiebildung und zur Stärkung demokratischer Werte bei. Die Anerkennung der Zivilgesellschaft als zentrale Akteurin für die offene und lebendige Demokratie ist ein wichtiger Schritt, um gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung nachhaltig zu verankern. Positiv hervorzuheben ist die Verankerung der Demokratieförderung als Daueraufgabe des Landes Berlin.

Um die beabsichtigte Wirkung des Gesetzes zu erreichen, empfiehlt der Paritätische Berlin, auch basierend auf Hinweisen seiner Mitgliedsorganisationen, folgende Nachbesserungen:

1. Aus Sicht des Paritätischen Berlin ist es zentral, dass die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Strukturen und die Teilhabe benachteiligter Gruppen berücksichtigt werden – von Initiativen, gemeinnützigen Vereinen sowie gGmbHs und Stiftungen über Fördervereine bis hin zu ehrenamtlichen Zusammenschlüssen. Wichtig ist, dass mit dem Gesetz nicht der Eindruck erweckt wird, die Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteure in Berlin und deren fehlende zentrale Koordinierung seien ursächlich für eine bisher zu geringe Wirkungskraft in der Demokratieförderung. Das Subsidiaritätsprinzip* ist zu wahren und die Zivilgesellschaft als autarke Akteurin zu stärken. Gerade die Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Strukturen und das damit verbundene freiwillige Engagement sind zentral für die Vielfalt in der Demokratie.

*Subsidiaritätsprinzip: Was der Einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften aus eigener Kraft tun können, darf weder von einer übergeordneten Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht mit ein, die kleineren Einheiten falls nötig so zu stärken, dass sie entsprechend tätig werden können. Die im Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommende Anerkennung sozialer Initiativen ermöglicht dem hilfebedürftigen Bürger ein Wahlrecht. https://www.bagfw.de/ueber-uns/freie-wohlfahrtspflege-deutschland/subsidiaritaetsprinzip

2. Wir empfehlen, die Förderung von Gleichstellung, Inklusion und barrierefreien Angeboten sowie der Begegnung verschiedener Diskriminierungsformen im Gesetz noch deutlicher zu verankern.

3. Ebenso sollte die soziale Teilhabe aller Menschen, insbesondere benachteiligter Gruppen, explizit als Ziel benannt werden. Soziale Spaltung, Armut, Obdachlosigkeit und Vereinsamung müssen als demokratiegefährdende Faktoren anerkannt werden.

4. Die vorgesehene strategische Planung auf Landes- und Bezirksebene, die Einsetzung eines Landesbeirats und die Förderung partizipativer Strukturen werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings wird die Mindestausstattung der bezirklichen Koordinationsstellen als nicht ausreichend angesehen. Empfohlen wird auch ihr Schutz vor politischer Einflussnahme. Die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und die Einbindung aller relevanten Senatsverwaltungen – insbesondere auch im Bereich Bildung, Jugend und Familie – sind für eine wirksame Demokratieförderung unerlässlich.

5. Kritisch bewertet der Paritätische Berlin die im Gesetzesentwurf weiterhin bestehende Unsicherheit bezüglich der Finanzierung. Zwar wird eine dauerhafte, bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung als Ziel genannt, jedoch fehlen konkrete Absicherungsmechanismen und verbindliche Mindeststandards. Haushaltsvorbehalte und der explizite Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Förderung (vgl. §§ 6, 7) stehen im Widerspruch zur postulierten Daueraufgabe. Wir empfehlen hier eine klare Nachschärfung.

6. Der Verband fordert, mehrjährige Förderzyklen und verstetigte Strukturen als Regelfall zu verankern, die Förderpraxis transparenter zu gestalten und Mitsprachemöglichkeiten der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Finanzierung sicherzustellen. Auch eine wissenschaftliche Begleitung muss finanziell ausreichend gesichert sein.

7. Die Zusammensetzung des Landesbeirats wird grundsätzlich begrüßt, sollte aber paritätischer und inklusiver ausgestaltet werden. Empfohlen wird die Aufnahme einer stimmberechtigten Vertretung des Landesfrauenrats, von Kindern und Jugendlichen sowie der Perspektive von Organisationen wie Freiwilligenagenturen und Stadtteilzentren, die strukturell freiwilliges Engagement fördern. Sie sollte durch die entsprechenden Fachverbände und nicht allein durch Vertreter*innen der Senats- und Bezirksverwaltungen eingebracht werden. Die Rolle des Beirats sollte über eine beratende Funktion hinausgehen und stärkere Beteiligungsrechte erhalten.

 

Abschließend betont der Verband, dass das Gesetz nur dann seine beabsichtigte Wirkung entfalten kann, wenn die Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft verbindlich, inklusiv und finanziell abgesichert gestaltet werden. Nur so kann die Demokratieförderung in Berlin nachhaltig und wirksam umgesetzt werden.

Die ausführliche Stellungnahme mit Kommentierungen des Gesetzesentwurfes erhalten Mitgliedsorganisationen auf Anfrage. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an alt[at]paritaet-berlin.de.

Kontakt

Anne Jeglinski
stv. Geschäftsführerin | Leiterin der Geschäftsstelle Bezirke
Telefon: 030 86 001-601
E-Mail: jeglinski[at]paritaet-berlin.de
Niklas Alt
Bezirksbeauftragter für Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg | Freiwilliges Engagement und Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Telefon: 030 86 001-612
E-Mail: alt[at]paritaet-berlin.de

Aktuelles