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  • Veröffentlichungsdatum 06.08.2024

Land Berlin vergibt erneut Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger

Start der vierten Runde

Illustration für das Interessenbekundungsverfahren: Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkünfte sowie mit und ohne Behinderung stehen auf einer Berlin-Karte rund um ein Haus.
Illustration für das Interessenbekundungsverfahren © Stattbau GmbH

Das Land Berlin führt erneut ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücke an gemeinnützige soziale Träger durch. Das Land Berlin vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht.

Durch die Vergabe soll auf unbebauten sowie auf bebauten, aber ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden, um den Bedarfen für besondere Wohnformen zu begegnen.

Das Interessenbekundungsverfahren wurde erstmals 2021 durchgeführt. Am 02. August 2024 startet die vierte Runde des Verfahrens. Zur Vergabe im Erbbaurecht stehen dieses Mal rund 30 Grundstücke zur Verfügung.

Alle Informationen über das neue Verfahren, die einzelnen Grundstücken und der Frage, wie soziale Träger an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen können, sind unter folgendem Link  abrufbar https://www.ligaberlin.de/Aktuelles-1016778.html.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Team der STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die das Verfahren begleitet, zur Verfügung. Kontakt bitte über: interessenbekundung[at]stattbau.de

 

Kontakt beim Paritätischen Berlin

Daniela Radlbeck
Referentin Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungspolitik
Telefon: 030 86 001-180
E-Mail: radlbeck[at]paritaet-berlin.de