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  • Veröffentlichungsdatum 04.10.2024

Hauptstadtzulage für alle - jetzt!

© Milena Müller/Paritätischer Berlin

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin begrüßt, dass die Hauptstadtzulage im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zum TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) nun tarifvertraglich abgesichert wird. Damit können auch die Mitarbeitenden der freien Träger in den Kitas und in der Ganztagsbetreuung an Schulen nach jahrelangem Kampf endlich die Hauptstadtzulage erhalten und dürfen nicht länger gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst benachteiligt werden.

Durch die Tarifierung der Hauptstadtzulage ist eine klare rechtliche Grundlage geschaffen. Gemäß § 8 der RV-Tag (Rahmenvereinbarung über die Finanzierung uns Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder) müssen die vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die Personalkosten des pädagogischen Fachpersonals angewendet werden. Das heißt, auch die Mitarbeitenden der freien Träger müssen die Hauptstadtzulage erhalten.

Auch für den Bereich der zuwendungsfinanzierten Projekte ist nunmehr die Grundlage geschaffen, die Hauptstadtzulage für die Beschäftigten geltend zu machen.  Das bisher vom Land Berlin angeführte sogenannte Besserstellungsverbot, wonach Mitarbeitende freier Träger nicht besser verdienen dürfen, als sie im öffentlichen Dienst verdienen würden, steht durch die Tarifierung nun nicht mehr im Wege. Der Paritätische Berlin fordert das Land Berlin auf hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, unsere Forderung: Hauptstadtzulage für alle – jetzt!

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