Partner für soziale Arbeit

Aktuelles

  • Schlagwort Aus dem Verband
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 02.05.2025

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Persönliche Assistenz im Arbeitgeberinnenmodell sichern, faire Arbeitsbedingungen gewährleisten!

Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, stehen in Berlin dieses Jahr zwei zentrale Themen im Mittelpunkt: die Sicherung der Persönlichen Assistenz im Arbeitgeberinnenmodell und faire Arbeitsbedingungen für Assistenzkräfte. Besonders im Fokus ist die Umsetzung des Tarifergebnisses, das zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberinnen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg vereinbart wurde. Die notwendigen Mittel hierfür wurden damals im Doppelhaushalt 2024/2025 verankert – nun muss die weitere Finanzierung gesichert werden. Unser Appell lautet deshalb: Haushaltsrecht darf keine Begründung für eine Leistungsverweigerung sein – und erst recht nicht zu Tarifbruch führen!

Aktuell droht eine deutliche Verschlechterung: beschäftigte Assistenzkräfte im Arbeitgeberinnenmodell, die bisher nach Entgeltgruppe (EG) 5 vergütet wurden, sollen künftig auf EG 3 herabgestuft werden. Während Assistenzdienste in Berlin weiterhin nach EG 5 bezahlen, wäre diese Abwertung im Arbeitgeberinnenmodell ein klarer Rückschritt – und angesichts des Fachkräftemangels ein schwerwiegender Wettbewerbsnachteil. Für die beschäftigten Assistentinnen im Arbeitgeberinnenmodell bedeutet das eine finanzielle Verschlechterung – sicherlich auch mit direkten Auswirkungen auf die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: Ihnen bliebe oft nur der Wechsel zu einem Assistenzdienst, obwohl sie ihr Leben eigentlich selbstbestimmt mit einem eigenen Team gestalten möchten. Daher fordern wir: gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen (§ 29 SGB IX). Es muss so gestaltet werden, dass sie die benötigte Unterstützung eigenständig und zu fairen Bedingungen organisieren können. Maßstab hierfür muss die Vergütung sein, die der Kostenträger auch für Sachleistungen – etwa an einen Assistenzdienst – zahlt.

Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen Assistenz aus eigener Tasche aufstocken müssen oder ihre Assistentinnen schlechter bezahlen können. Ein solches Szenario würde den Grundgedanken von Selbstbestimmung und echter Teilhabe massiv verletzen.

Zum 5. Mai fordern wir daher:

  • eine vollständige und zeitnahe Umsetzung des Tarifergebnisses von AAPA und Verdi im Arbeitgeberinnenmodel
  • die Umsetzung fairer und tarifliche Bedingungen für Assistenzkräfte im Arbeitgeberinnenmodell
  • die uneingeschränkte Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe

Berlin muss Vorreiter bleiben: für echte Freiheit, faire Löhne und gelebte Teilhabe!

Kontakt

Christian Peth
Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Telefon: 030 86 001-616
E-Mail: peth[at]paritaet-berlin.de

Aktuelles