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  • Organisation Herausforderungen bei den Auszahlungen der Tarifmittel für Berliner Zuwendungsprojekte 2025
  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 19.03.2025

Auszahlung der Tarifmittel 2025 - transparent, zeitnah und einheitlich umsetzen!

Herausforderungen bei den Auszahlungen der Tarifmittel für Berliner Zuwendungsprojekte 2025

Die Soziale Arbeit steht durch die verzögerte und uneinheitliche Umsetzung der Auszahlung der Tarifmittel unter Druck. Dadurch ist die soziale und gesundheitliche Infrastruktur, die freie gemeinnützige Organisationen für die Menschen in Berlin bereitstellen, in Gefahr.

Nachdem die Berliner Landespolitik die zentrale Tarifmittelvorsorge im Haushalt 2025 gekürzt hatte, kam es zu massiven Protesten der Zivilgesellschaft[1]. Im Ergebnis wurde die tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten freier Träger durch die Politik zugesichert.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin und seine Mitgliedsorganisationen fordern, dass die Bezahlung von Mitarbeitenden freier Träger an die der Angestellten im Öffentlichen Dienst angeglichen wird. Diese von der Politik gegebene Zusage muss nun umgehend transparent und einheitlich von Landesverwaltungen und Bezirksverwaltungen umgesetzt werden. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Dafür müssen die durch die Senatsverwaltungen und die Berliner Bezirke erteilten Zuwendungen ausreichend Tarifmittel beinhalten und den sozialen Organisationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Nur so können die zugesagten Tariferhöhungen auch an die Mitarbeitenden weitergegeben werden.

Mit dem Schreiben der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) vom 19. Februar 2025 wurden die jeweiligen Senatsverwaltungen und die Bezirksämter sowie nachgeordnete Behörden über die Auflösung der zentralen Tarifvorsoge informiert. Das heißt, dass die Verantwortung und Verfahrenshoheit für die Vergabe der Tarifmittel an die jeweilige zuwendungsgebende Behörde einzeln übertragen wurden. Somit muss jetzt jede Behörde selbst dafür sorgen, dass die versprochene Tarifangleichung bei den Mitarbeitenden der freien Träger erfolgt.

Konkret bedeutet die neue dezentrale Tarifmittelvorsorge, dass den einzelnen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern im Haushaltsplan gedeckelte Summen eingestellt wurden, aus denen die sogenannten zusätzlichen Tarifmittel für 2024[2] und 2025[3] gemäß TV-L für Mitarbeitende in Angeboten freier Träger finanziert werden sollen. Wie die Bedarfe an zusätzlichen Tarifmitteln erhoben, geprüft und bewilligt werden sollen, muss nun jede Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene einzeln klären - mit teilweise sehr unterschiedlichen bzw. bis zum heutigen Datum völlig ungeklärten Verfahren.

Auf folgende Themen geht das Positionspapier genauer ein:

  1. Ausgangslage
  2. Aktuell unterschiedlicher Umgang mit den Tarifmitteln auf Landes- und Bezirksebene
  3. Unsere Forderungen

 

[1] Proteste fanden u.a. statt am 5.12.2024 vor dem Abgeordnetenhaus mit rund 5000 Teilnehmenden.

[2] Zum 01.11.2024 200 € Erhöhung des Grundgehalts

[3] Zum 01.02.2025 eine 5,5-prozentige Erhöhung zum Grundgehalt

Kontakt

Prof. Dr. Gabriele Schlimper
Geschäftsführerin
Telefon: 030 86 001-101
E-Mail: schlimper[at]paritaet-berlin.de
Portraitfoto von Martin Hoyer, stv. Geschäftsführer des Paritätischen Berlin
Martin Hoyer
Stellvertretender Geschäftsführer
Telefon: 030 86 001-108
E-Mail: hoyer[at]paritaet-berlin.de

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