Den Geschäftsbericht 20010/2011 des Paritätischen Berlin können Sie hier
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Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Verbandes. Sie ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Vorstand lädt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung ein.Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Das Paritätische Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Größe der Organisation.
Dessen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung übt dessen jeweiliger Vorsitzender oder ein von diesem schriftlich bevollmächtigter Vertreter aus. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Aufgaben der Mitgliederversammlung: