Außenansicht Landesgeschaeftsstelle des PARITAETISCHEN Berlin - Foto: Petra Engel Ausschnitt einer Buehnenauffuehrung - Foto: Anja Nommensen Neukoellner Schulprojekt 'Der rote Faden' - Foto: Kerstin Wuestenhoefer-Loges Vier Jungen unterschiedlicher Herkunft - Foto: Kerstin Wuestenhoefer-Loges

Arbeitshilfe für Geschäftsführungen der Berliner Mitgliedsorganisationen

Liebe Mitglieder,
die Diskussion um die Höhe von Gehältern in der Geschäftsführung sozialer Organisationen hat uns dazu veranlasst, eine  Arbeitshilfe zur Vergütungsorientierung zu entwickeln.

Zugang zur Arbeitshilfe erhalten Berliner Mitgliedsorganisationen, wenn sie ihre korrekten Daten auf der folgenden Seite ausfüllen.

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Mit freundlichen Grüßen
Oswald Menninger

Barbara John meint:

Der Paritätische - abgedreht

Geschäftsbericht 2011/2012

Den Geschäftsbericht 20011/2012 des Paritätischen Berlin können Sie hier
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Bundesfreiwilligendienst - erste Erfahrungen

Von: Dr. Gabriele Schlimper, Leitung Geschäftsstelle Bezirke im Paritätischen Berlin

Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht wurde der Wehrersatzdienst „Zivildienst“ zum 30. Juni 2011 abgeschafft. Als sogenannten Ersatz für den Zivildienst wurde der Bundesfreiwilligendienst ab dem 1.Juli 2011 geschaffen. Seit nunmehr fünf Monaten gilt der neue Freiwilligendienst. Hier soll nun der Versuch einer ersten Analyse der Sachlage gemacht werden.

Aktuell sind rund 140 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst bei uns tätig. An erster Stelle bedanken wir uns daher recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich im Bundesfreiwilligendienst in den Reihen unserer Mitgliedsorganisationen in den unterschiedlichsten sozialen Bereichen engagieren. Sie alle stellen eine wesentliche Bereicherung für unsere soziale Arbeit dar. Wir brauchen Sie, wir heißen Sie herzlich willkommen und wir freuen uns über Ihr Engagement!!! Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen in den vielen (aktuell 93!) Einsatzstellen in unseren Mitgliedsorganisationen dafür, dass sie den Start dieses neuen Freiwilligendienstes trotz vieler Unwägbarkeiten mit uns gemeinsam gemeistert haben. Mit unserem Kooperationspartner ijgd e. V. wollen wir mit allen Beteiligten versuchen, das Beste aus und mit diesem neuen Freiwilligendienst zu machen. Dennoch müssen an dieser Stelle einige - auch kritische - Anmerkungen gemacht werden.

Zivilgesellschaft ja bitte! Aber so?
Die Wehrpflicht wurde ausgesetzt. Die Abschaffung des Zivildienstes war hier sicher eine logische Folge. Als sogenannter Ersatz wurde der Bundesfreiwilligendienst installiert. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt den Bundesfreiwilligendienst so:
„Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Freiwilliges Engagement lohnt sich. Machen Sie mit!“(www.bundesfreiwilligendienst.de)
Das Bundesministerium hat das bisherige Bundesamt für Zivildienst in das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – kurz Bafza – umbenannt. Dieses Amt ist vom Bundesministerium mit den wesentlichen Aufgaben der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes alleinig betraut worden. Auf die Kompetenz der Wohlfahrtsverbände und der Freien Träger als zuverlässige Partner beim Auf- und Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements und einer Zivilgesellschaft, die diesen Namen auch verdient, wird verzichtet. Stattdessen wird eine Form des freiwilligen Engagements mit vorrangig staatlicher Steuerung installiert. So fungiert das Bafza als staatliche Regulierungs- und Kontrollinstanz der Zentralstellen in freier Trägerschaft und gleichzeitig selbst als Zentralstelle. Der politische Wille zur Förderung einer Form des freiwilligen Engagements wird mit staatlichem Handeln gleichgesetzt. Wohlfahrtsverbände werden zu schlichten Dienstleistern des Bundesamtes. Mit einem gelebten Subsidiaritätsprinzip hat dies ebenfalls wenig zu tun. (Vgl. dazu auch: R. Graf Strachwitz: Der neue Bundesfreiwilligendienst, Opusculum Nr. 48, Juni 2011)

Bildung ja bitte! Aber so?
Der Bundesfreiwilligendienst versteht sich als Lerndienst. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich in Seminaren zu qualifizieren. Sind Freiwillige jünger als 27 Jahre, dann sind 25 Seminartage inklusive fünf Tage für politische Bildung bei einem einjährigen Engagement als zwingend vorgegeben. Für alle Freiwilligen über 27 Jahre sollen die Seminare im angemessenen Umfang und mit einem dem Engagementfeld angepassten Inhalt erfolgen. (Vgl.: §4 Bundesfreiwilligendienstgesetz, www.zivildienst.de )
Für die gesamte pädagogische Begleitung inklusive der Seminare stehen pro Monat / pro Freiwilligem 200 Euro zur Verfügung. Ein guter und nachvollziehbarer Ansatz, wenn man die postulierte Philosophie des Bundesfreiwilligendienstes als Lerndienst ernst nimmt. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass das zuständige Bundesamt von den 200 Euro pro Monat 100 Euro sofort einbehält. Davon werden die fünf Seminartage politische Bildung finanziert und Bildungsgutscheine für weitere zehn Seminartage ausgegeben. Die Bildungsgutscheine können nur in den sogenannten Bildungszentren des Bundes (ehemalige Zivildienstschulen) eingelöst werden. Werden diese Bildungsgutscheine nicht genutzt, dann verfallen sie. Es gibt dafür keinen Ersatz.
Nun gibt es in Berlin und in Brandenburg keine ehemalige Zivildienstschule und somit auch keine staatlich anerkannten Bildungszentren, in denen die Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Freiwillige müssen hier entweder täglich sehr lange Fahrtzeiten in die benachbarten Bundesländer auf sich nehmen oder in den ehemaligen Unterkünften der Zivildienstleistenden vor Ort übernachten.
Das mag sicher für junge Menschen im Einzelfall auch einen Charme entwickeln. Für ältere Menschen, die vielleicht am Wohnort eine eigene Familie haben oder einer sonstige Verpflichtung haben bzw. einer Beschäftigung nachgehen, ist dies oftmals eher uncharmant. Von einer individuell passgenauen, in angemessenem Umfang und am Einsatzfeld ausgerichteten Qualifikationsmöglichkeit für ältere Freiwillige – wie im Gesetz postuliert - ganz zu schweigen. Erste Erfahrungen und Rückmeldungen der Freiwilligen zeigen, dass vor allem ältere Freiwillige eine ein- oder mehrtägige Reise zu den vorhandenen Bildungszentren auf Grund der Entfernung ablehnen. Somit entfallen 15 des insgesamt 25 Tage umfassenden Bildungsanspruchs, den Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes haben. Darüber hinaus stoßen die vorhandenen Bildungszentren offenbar jetzt schon an ihre Kapazitätsgrenzen. So ist zu vernehmen, dass sie bis August 2012 ausgebucht seien.

Engagement als Chance für erwerbslose Bürger -
ja bitte! Aber so?
Die restlichen zehn Bildungstage und die umfassende flankierende pädagogische Begleitung der Freiwilligen in den Einsatzstellen, sowie die damit verbundenen Kosten müssen von verbleibenden 97,50 Euro (2,50 Euro verbleiben auf der Bundesebene für Verwaltungsaufgaben) durch die Träger umgesetzt werden. Keine leichte Aufgabe.
Wir fordern die zeitnahe Entkoppelung der Bildungsgutscheine an die Bildungszentren des Bundes. Diese Gutscheine sollen an allen vergleichbaren Bildungsinstituten einlösbar sein. Vorweg: Freiwillige sind wie stets und überall so auch im Bundesfreiwilligendienst keine billigen Arbeitskräfte. Wir werden demzufolge darauf zu achten haben, dass Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, nicht als billige Arbeitskräfte missverstanden werden. Das Ziel von Engagement wird auch im Bundesfreiwilligendienst von Engagierten im Wesentlichen selbst bestimmt. Der Bundesfreiwilligendienst ist auch kein Ersatz für den Wegfall von Arbeitsfördermaßnahmen.
Dessen ungeachtet kann ein Engagement im Bundesfreiwilligendienst für Bürger in der Arbeitslosigkeit bzw. im Transferleistungsbezug – wie für jeden – eine sehr attraktive und sinnstiftende Betätigung sein. So erhalten Freiwillige nicht nur die Möglichkeit, mit sozialen Projekten und unterschiedlichen Menschen in Kontakt zu treten und sich regelmäßig zu engagieren, sondern sie können auch an den Seminaren teilnehmen. Diese Qualifizierungsmöglichkeiten wiederum können auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt wichtig sein.
Leider wurden bisher die Normen des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch (II), nicht angemessen an die neue Norm des Bundesfreiwilligendienstes angepasst. Bürger im SGBII-Transferleistungsbezug (Hartz IV), die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren wollen, dürfen nach jetziger Regelung nur 60 Euro Taschengeld anrechnungsfrei erhalten. Erhalten sie mehr Taschengeld, wird ihnen dies vom Regelsatz abgezogen. Im direkten Vergleich dazu kann jeder Freiwillige, der sich engagiert, bei einem Vollzeitengagement maximal 330 Euro pro Monat und bei dem mindestens geforderten Umfang von 20 Stunden pro Woche 165 Euro pro Monat als Taschengeld erhalten. Folglich werden Transferleistungsempfänger gegenüber allen anderen Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst deutlich benachteiligt. Die jetzigen Regelungen können für Transferleistungsempfänger eher als eine Bestrafung denn als eine Belohnung angesehen werden.

Angst, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren?
Einzelne Mitarbeiter aus Job Centern zweifeln zudem grundsätzlich die Möglichkeit eines Bundesfreiwilligendienstes für Transferleistungsempfänger an, verweigern ihre Zustimmung dazu und fordern von den potentiellen Freiwilligen die sofortige Vorlage von Kontoauszügen. Sie „drohen“ mit dem Entzug sämtlicher Transferleistungen.
Für Menschen, die von Leistungen des Staates existentiell abhängig sind, bedeutet das, dass sie Angst davor haben, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren, da sie Nachteile bei der Beurteilung oder Zuteilung von Sozialleistungen befürchten müssen. Sie möchten sich engagieren und machen die schlichte Sozialerfahrung, hier als Objekte von Verwaltungshandeln begriffen zu werden. Einige haben ihre Engagementbereitschaft bereits wieder zurückgezogen.
Wir fordern daher eine sofortige Angleichung der anrechnungsfreien Taschengeldhöhe im Bundesfreiwilligendienst an den im § 11b Abs. 2 SGBII festgelegten Grundfreibetrag in Höhe von bis zu 175 Euro pro Monat.

Dauerhaftes Engagement ja bitte! Aber nur so?
Unter 27jährige Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst müssen sich in Vollzeit und über 27jährige in einem Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche engagieren. Der Umfang für die unter 27jährigen Freiwilligen kann als sinnvoll und vertretbar angesehen werden. Wie sieht es aber aus, wenn wir ältere Menschen für den Bundesfreiwilligendienst gewinnen möchten? Welche Erfahrungen gibt es hier bereits? Aus den Freiwilligensurveys wissen wir, dass sich Menschen mit zunehmendem Alter zwar sehr gern auch längerfristig an einen Engagement binden, jedoch in der überwiegenden Mehrheit in einem Umfang von vier bis maximal acht Stunden pro Woche. (Vgl. Freiwilligensurvey2009, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ )
Oft ist ein größerer Stundenumfang für viele Menschen aus unterschiedlichsten Gründen nicht zu leisten. Ein verpflichtendes Engagement mit einem Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche geht somit deutlich an der empirisch belegten Realität vorbei. Auch die Erfahrungen aus dem beendeten Bundesmodellprogramm Freiwilligendienst aller Generationen zeigen, dass die Verpflichtung zum Engagement für ein halbes Jahr mit einem Umfang von 8 Stunden pro Woche von engagementbereiten „älteren“ Bürgern zwar als attraktiv, aber auch als vollkommen ausreichend eingestuft wird. (Vgl.: Profil der Freiwilligendienste aller Generationen, www.freiwilligendienste-aller-generationen.de)
Wir fordern daher, dass der im Bundesfreiwilligendienst geforderte Stundenumfang für ältere Bürger an die Realitäten und an die Erfahrungen aus vergleichbaren Freiwilligendiensten angepasst wird. Denkbar sind hier sechs bis 20 Stunden pro Woche, über die ältere Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst selbst entscheiden. Selbstverständlich sind dann auch Anpassungen in der Taschengeldhöhe und an dem Umfang der pädagogischen Begleitung/Seminaren denkbar.

Bundesfreiwilligendienst als Ersatz des Zivildienstes?
Ob der Bundesfreiwilligendienst tatsächlich den beendeten Zivildienst ersetzen kann, lässt sich noch nicht sagen. Erste Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sind in unseren Mitgliedsorganisationen tätig. Vielfach bewerben sich Frauen und ältere Interessenten um eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Das ist eine sehr gute Entwicklung.
Es war aber offensichtlich, dass die Kriterien „jung und wehrtauglich“ die Grundlage bildeten, um im Wortsinne zupackende Hilfen über Zivildienstleistende mit abzudecken. Ob die bisherigen Einsatzfelder des Zivildienstes, die auf junge Männer mit ihren Leistungsfähigkeiten abzielten, auch praxistaugliche Einsatzfelder für die Bundesfreiwilligendienstler sein können, ist fraglich und ob es eine vergleichbare Personengruppe geben wird, die das freiwillig ein Jahr lang physisch leisten wird, ist sicher auch nicht selbstverständlich voraussetzbar. Hier werden die Erfahrungen vermutlich erst in einem Jahr zeigen, wie sich die Einsatzfelder und Einsatzstellen entwickeln und verändern werden.
Hinzu kommt, dass die formulierten Regelungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vollständig auf Freiwilligenbasis beruhen. Erzwingen lässt sich freiwilliges Engagement auch im Bundesfreiwilligendienst natürlich nicht. Freiwilligendienste leben von der Anziehungskraft des bürgerschaftlichen Engagements. Die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement in einem Freiwilligendienst soll Freude machen und zu neuen (Lern-)Erfahrungen führen. Somit sind, anders als im bisherigen Zivildienst, quasi keine anweisenden Aufgabenverteilungen in den Einsatzstellen möglich. Auch hier bleiben die Konsequenzen hinsichtlich eines tatsächlichen Ersatzes des Zivildienstes abzuwarten.
Nicht zuletzt konnte über einen Zeitraum von sehr vielen Jahren intensiv beobachtet werden, dass der Zivildienst eine hervorragende Möglichkeit bot, junge Männer an soziale Berufe und Tätigkeiten heran zuführen. Ob sich dies über den Bundesfreiwilligendienst ebenso rekonstruieren lässt, wird sich vermutlich auch erst in einigen Jahren erweisen.

Vorläufiges Fazit
Bei allen Anfangsschwierigkeiten, die wohl zu jedem neuen Programm, zu jedem neuen Gesetz einfach dazugehören, werden wir natürlich versuchen, den Bundesfreiwilligendienst im Interesse von engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern weiterzuentwickeln und gemeinsam mit allen Beteiligten umzusetzen. Selbstverständlich stehen wir allen Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedsorganisationen dabei auch jederzeit beratend, begleitend und unterstützend zur Seite.

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter:
www.bundesfreiwilligendienst-bb.de
Mehr zu unserem Kooperationspartner finden Sie unter:
www.ijgd.de

Datum, 22 | 12 | 2011