Eroeffnung des Stadtteilzentrums Pankow - Foto: Martin Thoma Schuelerin einer frei gemeinnuetzigen Schule - Foto: Mitra e.V. Eine Breakdanceshow - Foto: Eberhard Auriga Ein Obdachloser auf einer Bank - Foto: Andreas Duellick

Was? Wie? Wer? Wann? Unionhilfswerk bietet Beratung über Patientenverfügungen an

Von: usd

Am 1. September tritt das neue Patientenverfügungsgesetz in Kraft. „Was muss meine Patientenverfügung beinhalten?“ „Wie kann ich vorsorgen, dass der Arzt oder ein Richter meinen individuellen Willen erkennt und wirklich danach handelt?“ „Was ist, wenn ich es mir plötzlich anders überlege und meinen Willen nicht mehr artikulieren kann?“ „Können meine Kinder entgegen meinem Willen entscheiden?“ Diese und viele andere Fragen sind es, die laut Dirk Müller vom Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie (KPG) des UNIONHILFSWERK die Ratsuchenden bewegen. Doch eine pauschale, einfache Antwort gibt es nach Ansicht des Pflegeexperten nicht. Umso wichtiger sei eine wirklich qualifizierte Beratung.

Patientenverfügungsberatung gibt es durch das UNIONHILFSWERK schon seit 2007 in der Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) und im Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie, in dem neue Wege in der palliativen (Leiden lindernden) Versorgung alter und sterbender Menschen gegangen werden. Sieben speziell geschulte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die aus der Pflege- oder Hospizpraxis kommen, stehen Ratsuchenden zur Verfügung. Sie beantworten telefonisch und persönlich Fragen rund um das Thema Vorsorge oder helfen bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung. Auch Hausbesuche sind möglich.

„Für uns ist es besonders wichtig", sagt Dirk Müller, "mit einer lebensbejahenden Grundeinstellung zu beraten. Wir schauen nicht nur, was die Menschen nicht wollen, also zum Beispiel eine Magensonde gelegt bekommen. Wir schauen darauf, was der Einzelne in einer ganz speziellen Situation für sich will, damit die Verfügung individuell und auf den Einzelfall bezogen verfasst werden kann“.

Das Beratungsangebot ist kostenlos. Kontakt und Terminvereinbarung 40 71 11 13, weitere Infos unter

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oder in der Broschüre vom Bundesministerium für Justiz „Patientenverfügung“ unter Dies ist ein Verweis auf einen externen Inhalt.www.bmj.de/files/-/1512/Patvfg._160108.pdf

Datum, 09 | 08 | 2009