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Vertragsstreit mit City BKK dauert an

Von: maf

Bis Ende Februar konnten sich die City BKK und die Vertreter der häuslichen Krankenpflege nicht auf einen Versorgungsvertrag verständigen. Die meisten Pflegedienste haben sich entschlossen, trotz der Ungewissheit, ob ihre Leistungen bezahlt werden, weiterhin die ihnen anvertrauten Patienten zu versorgen. Ein Austausch darüber fand Mitte März im Park Inn Hotel am Alexanderplatz statt.

Verbände rufen Bundesversicherungsamt an

Die freien Wohlfahrtsverbände, darunter auch der PARITÄTISCHE Berlin, und der Arbeitgeberverband im Gesundheitswesen (AVG) informierten am 14. März die Fachöffentlichkeit über den aktuellen Stand des Finanzierungsstreits.

Demnach weigert sich die City BKK weiterhin, den für einen Großteil der Pflegekassen inakzeptablen Vertrag nach zu verhandeln. Eine Beschwerde beim zuständigen Bundesversicherungsamt (BVA) hat jetzt den Stein ins Rollen gebracht. Die Aufsichtsbehörde stellte am 11. März fest, dass die City BKK gegen ihre Sicherstellungspflicht verstößt und hat eine Schiedsstellenperson benannt.

Die City BKK wurde am 1.1.2004 durch Fusion der Betriebskrankenkassen der Länder Berlin und Hamburg gegründet und fusionierte am 1.1.2005 mit den BKK Bauknecht und BeneVita. Sie hat nach eigenen Angaben rund 295.000 Versicherte.

Inakzeptabler Versorgungsvertrag

Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des AVG, fasste am 14. März noch einmal die Entwicklungen chronologisch zusammen: Am 24. Januar hatte die Krankenkasse ihre Versicherten informiert, dass ab 1. März die Pflege nur noch von solchen Diensten durchgeführt werde, die einen neuen Vertrag mit der City BKK abgeschlossen hätten.

In dem Versorgungsvertrag fehlen jedoch wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen über eine unabhängige Schiedsperson (§ 132a SGB V). Außerdem sollten sich die Sozialstationen verpflichten, ggf. beim Sozialgericht anhängige Verfahren und Klagen gegen die City BKK zurückzunehmen. Hier sind nach Angaben der Pflegedienste noch hohe Beiträge offen, die vor dem Sozialgericht geltend gemacht wurden.

Mehr als 500 Patienten betroffen

Bedauert wurde, dass bisher rund drei Dutzend Pflegedienste den aufgezwungenen Versorgungsvertrag unterzeichnet hätten. Die Arbeiterwohlfahrt, die zunächst auch unterschrieben hatte, ist inzwischen wieder von dem Vertrag zurückgetreten.

Christiane Lehmacher vom Diakonischen Werk stellte eine Erhebung über das Ausmaß der betroffenen Patienten und Pflegedienste vor. Danach sind insgesamt 507 Patienten der Wohlfahrtsverbände und der AVG nach dem 1. März ohne Vertrag weiterversorgt worden, davon 125 durch PARITÄTISCHE Pflegestationen. Insgesamt wurden seit März 836 Einzelleistungen, teilweise mehrmals täglich, mit einem Gesamtwert von rund 200.000 Euro, erbracht.

Qualität bleibt auf der Strecke

Gabriele Schlimper vom PARITÄTISCHEN ging auf die qualitativen Voraussetzungen für die Hauskrankenpflege ein. Sie machte deutlich, dass der Hausarzt mit der Pflegeverordnung die Betreuung der Patienten ausdrücklich in die Hände von examinierten Pflegekräften lege. Eine formelle und materielle Qualifikation sei daher die Voraussetzungen die gesetzlich vorgeschriebene Ergebnisqualität. Mit den Vergütungen der City BKK sei dies aber nicht zu erreichen.

Das sieht die Krankenkasse offenbar anders. Sie glaubt, dass Diabetes-Spritzen, Wundversorgung oder Medikamentengaben auch durch Hauptschulabgänger mit einer siebenwöchigen Crashkurs-Ausbildung durchgeführt werden können.

Ermutigung von ärztlichen Kollegen

Dr. Angelika Prehn, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, überbrachte solidarische Grüße an die Pflegedienste. „Haben Sie keine Angst vor dem Schiedsverfahren“, ermutigte sie die Anwesenden.

Das Bundesversicherungsamt hatte am 11. März Reiner Ziebeil als unabhängige Schiedsperson beauftragt, nun den Vertragsinhalt festzulegen. Ziebeil ist Vorstandsmitglied des BKK-Landesverbands Berlin-Brandenburg. In Berlin wird damit bundesweit zum zweiten Mal eine Schiedskommission eingesetzt.

Geld zeitnah einfordern

Die Rechtsanwälte Christoph Stackmann und Steffen Lehmann empfahlen den Pflegediensten, ihre Leistungen gegenüber der City BKK kurzfristig abzurechnen. Hierfür biete sich das ortsübliche Niveau analog den Entgelten der AOK Berlin an.

Die Sozialstationen werden durch ihre Interessenverbände hierzu in rechtlichen und praktischen Fragen beraten. Die Verbände haben auch für die Versicherten Musterschreiben entworfen, mit denen sie gegenüber der City BKK Widerspruch einlegen können, wenn sie weiterhin von ihrem vertrauten Pflegedienst betreut werden wollen.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde noch einmal eindringlich empfohlen, das Ergebnis des Schiedsverfahrens abzuwarten, die von der City BKK einseitig vorgelegten Verträge nicht zu unterzeichnen, Versicherte weiter zu betreuen und die Ereignisse gut zu dokumentieren. Eine weitere Informationsveranstaltung wird am 11. April stattfinden.

Kontakt:

Gabriele Schlimper

Datum, 17 | 03 | 2005