Aufnahmegebühren für einen Kita-Platz sowie Gebühren für Elterngespräche oder für die Aufnahme in eine Warteliste sind ganz klar illegal, stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin fest. Es ist für die Kita-Träger auf keinen Fall zulässig, aus der Not der Eltern, die aus dem Berliner Kitaplatzmangel resultiert, finanzielle Vorteile zu ziehen.
In Einzelfällen können Kitas zusätzliche Leistungen, die weder über das Berliner Kostenblatt zur staatlichen Kita-Finanzierung noch über die gesetzliche Kostenbeteiligung der Eltern finanziert sind, als freiwillige Leistungen ähnlich wie in der Krankenversorgung, mit den Eltern abrechnen.
Zum Beispiel wird eine Kita, die Biokost anbietet, ggf. einen höheren Beitrag als die monatlichen 23 Euro für Essen in Rechnung stellen. Ein Sprachkurs in Englisch oder Chinesisch wird extra kosten. Auch ein Yoga-Kurs ist ggf. zusätzlich zu bezahlen.
Für all diese Extra-Leistungen aber gilt:
Über die Paritätische Fachgruppe Kita, Einzelberatungen und eine interne Plattform werden die Träger des Verbands fortlaufend informiert und beraten. Dazu gehört selbstverständlich die gesetzlich und vertraglich definierte Finanzierung der Kitaleistungen – welche Leistungen finanziert das Land Berlin, welcher Anteil ist von den Eltern zu tragen?
Kitas mit einer besonderen pädagogischen Konzeption werden ggf. höhere Kosten haben, die nicht von der öffentlichen Finanzierung abgedeckt sind. Eltern, die sich für dieses Konzept entscheiden, werden bereit sein, sich in überschaubarem Maße an diesen Kosten zu beteiligen.
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Verantwortlich: Elfi Witten, Pressesprecherin PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Berlin, Tel.: 030 86001 181, M: 0172 343 888 1,
Nachfragen an: Marcus Luttmer, Paritätischer Kita-Referent, Tel.: 030 86001 178, M.: 0 176 522 864 40