S. hat seine Geldstrafe, die er nicht bezahlen konnte, im gemeinnützigen Beschäftigungsgeber (gbg) des Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. (sbh) als Maler abgearbeitet. Das fiel ihm nicht leicht. Anfangs hat er öfter gefehlt, Alkohol mitgebracht. Er stutzte, als er merkte, dass der neu gestrichene Klassenraum von Schülern und Lehrern mit Freude aufgenommen wurde. Marcus S. fehlte seltener. Es gelang ihm schließlich, seine Geldstrafe vollständig abzuleisten. Am letzten Tag bekannte er, dass es ihm Spaß gemacht habe. Was wird nun aus Marcus S.?
In der sbh leisteten 2011 39 Prozent aller Klienten im Projekt „Arbeit statt Strafe“ ihre Geldstrafe vollständig ab. Eine Ratenzahlung vereinbarten 8 Prozent der „Geldstrafer“, weitere 15 Prozent haben teilweise gearbeitet und Anteile der Geldstrafe gezahlt. Mindestens zwei Drittel der Klienten waren vorher arbeitslos. Durch die gemeinnützige („freie“) Arbeit haben sie seit langem wieder - oder auch erstmalig – gearbeitet, ihren Alltag anders strukturiert, Anerkennung erhalten und vielleicht ihren Freunden erzählt, dass sie Arbeit haben. Marcus S. ist ein solches Beispiel.
Immer mehr verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe
Andere bleiben „auf der Strecke“, brechen die gemeinnützige Arbeit ab oder es kann kein Kontakt zu ihnen hergestellt werden. In solchen Fällen droht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Trotz der guten Tilgungsquoten bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit in Berlin steigt die Anzahl derjenigen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Daraus ergeben sich Fragen danach, was anders, besser gemacht werden muss. Wie können wir die Klienten besser motivieren? Sollten wir ihre Fähigkeiten und Wünsche, aber auch ihre oft vielfältigen Probleme, die das Abbrechen bedingen können, differenzierter erfassen und die aktuelle Situation der Klienten stärken beachten? Aber auch die Frage, was wird aus ihnen nach Ableisten der Geldstrafe, beschäftigt uns. In dem vorstellten Beispiel hat es Marcus S. mit eigenen Anstrengungen und sozialpädagogischer Begleitung schließlich geschafft, regelmäßig und pünktlich zur Arbeit zu gehen, d. h. gemeinnützige Arbeit zu leisten. Er fühlt sich motiviert, weiter zu machen. Aber er hat die Geldstrafe getilgt. Das Projekt „Arbeit statt Strafe“ der sbh hat ihn bei der Staatsanwaltschaft abgemeldet. Die Akte wurde geschlossen, ein Erfolg für Marcus S. und „Arbeit statt Strafe“.
Aber Marcus S. fällt anschließend in seine „alten“ Lebensverhältnisse zurück. Wie kann es in Zukunft gelingen, einen Übergang von „Arbeit statt Strafe“ in ein Praktikum, eine Weiterbildung, einen Job rechtzeitig vorzubereiten? Eine sinnvolle Anschlussmaßnahme, möglichst eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt kann Marcus S. helfen, endlich im Arbeitleben Fuß zu fassen. Das schafft er nicht alleine. Dazu braucht er auch nach „Arbeit statt Strafe“ sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung. Wie kann es gelingen, bereits während der Ableistung gemeinnütziger Arbeit Kooperationen zu den zuständigen Jobcentern, Beschäftigungsträgern, Unternehmen aufzubauen und einen möglichst nahtlosen Übergang zu gestalten?
Wie kann „gemeinnützige (freie) Arbeit“ noch effizienter eingesetzt werden?
Dieses Thema soll am 11. Juni 2012 in der Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann?“ aufgegriffen werden. Während der Tagung soll beleuchtet werden, wie das Resozialisierungsinstrument „gemeinnützige (freie) Arbeit“ zukünftig noch effizienter bzw. nachhaltiger im Interesse aller Beteiligten eingesetzt werden kann. Hierzu sollen die Erkenntnisse der gehaltenen Beiträge als Integrationspotentiale und Ansatzpunkte für die Praxis zusammengefasst (Prof. Dr. Birgit Steffens) und anschließend von einer Expertenrunde hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit diskutiert werden.
Die Tagung wird von einer Ausstellung zum „Berliner Modell Arbeit statt Strafe“ umrahmt. Die Teilnehmer erhalten Informationen zum Thema „Arbeit statt Strafe“, beispielsweise zu Arbeits- und Evaluationsergebnissen, zum Projekt „Integration statt Inhaftierung (ISI), zu flankierenden Gruppenangeboten, offenen Fragen und Sollbruchstellen im Prozess „Arbeit statt Strafe“.
Der Tagungsort wird die denkmalgeschützte Aula des Schillergymnasiums in Charlottenburg-Wilmersdorf sein, eine von zahlreichen Berliner Schulen, die in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Ableistung gemeinnütziger Arbeit im gbg der sbh umfassend renoviert wurden.
Diese Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann? Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument!“ findet am Montag, den 11.06.2012 ab 9.30 Uhr in der Schillerstraße 125-127, nahe Zoologischer Garten, statt.
Das detaillierte Tagungsprogramm und das Konzept der Tagung stehen unter www.sbh-berlin.de zur Verfügung. Anmeldung ab sofort möglich und erbeten:
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Julia Marquardt (sbh): Fax 030-864713950
e-mail: marquardt(at)sbh-berlin.de
Tel.: 030-86471350
www.sbh-berlin.de