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Aufnahmeverfahren
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Die Aufnahme in den PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. regelt § 3 der Satzung. Das Aufnahmeverfahren beginnt mit einem formlosen schriftlichen Antrag, in dem sich die Organisation vorstellt und die Aufnahme beantragt.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Organisation gemeinnützig und im wohlfahrtspflegerischen Bereich tätig ist.

Die Anschrift für einen Aufnahmeantrag lautet:
PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Berlin
z.Hd. Ute Kramer-Jensen
Brandenburgische Str. 80
10713 Berlin

Am Schluss des Aufnahmeverfahrens entscheidet der Vorstand in einer seiner Sitzungen über die Aufnahme.

Weitere Informationen:
Ursula Fischer, Verwaltungsleitung
Ute Kramer-Jensen, Aufnahmekoordination

 
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Im Juni 2010 feierte der PARITÄTISCHE Berlin sein 60-jähriges Jubiläum mit einer großen Gala im Tipi am Bundeskanzleramt. Rund 100 Künstler aus PARITÄTISCHEN Kulturprojekten boten eine tolle Show. 900 Besucher wurden gezählt, die für die Jubiläumsveranstaltung oder den darauf folgenden infromellen Teil vorbeikamen.
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