Aktuelle Ausgabe: Mai 2013
Die Zeitschrift für Mitglieds-organisationen erscheint 10 x jährlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an rundbrief@paritaet-berlin.de.
Neulich war zu lesen, dass 14 Immobilien aus dem Berliner Liegenschaftsfonds kostenlos an städtische Wohnungsbaugesellschaften vergeben wurden, mit der Verpflichtung, neue Wohnungen zu bauen und dabei bestimmte Baukosten und Mietobergrenzen einzuhalten. Gut so! Bei den steigenden Mieten und dem großen Bedarf an preiswerten Wohnungen ist das aber nur ein Tröpfchen im Wannsee.
Wie wäre es zum Beispiel, wenn weitere Immobilien aus dem Liegenschaftsfonds kostenlos direkt an Träger ambulanter betreuter Wohnformen vergeben würden?
Wir wissen – es wird immer schwieriger, Menschen aus der stationären Betreuung in eigene Wohnungen zu bringen. Das Versorgungsprinzip „ambulant vor stationär“ wird durch den angespannten Wohnungsmarkt in Frage gestellt. Betroffen sind zum Beispiel:
Jugendliche aus dem betreuten Jugendwohnen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und aus den Einrichtungen ausziehen müssen.
Als Verband fordern wir, dass das geplante neue Konzept für den Berliner Liegenschaftsfonds Wohnraum für arme und sozial benachteiligte Menschen mit absichern und Standorte für eine soziale Infrastruktur zur Verfügung stellen soll.
Wir appellieren an den Senat und die Abgeordneten, bei den Debatten und Beschlüssen zur Neuausrichtung des Liegenschaftsfonds die Wohnungsnöte sozial benachteiligter Menschen mit zu berücksichtigen! Sorge macht die überstürzte Einführung der WAV – der Wohnaufwendungenverordnung ab 1. Mai 2012. Sie regelt die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für verschiedene Bedarfsgruppen.
Die politische Spitze der Sozialverwaltung hat diese Verordnung ohne vorherige Debatte im Abgeordnetenhaus und ohne Anhörungen der Liga-Wohlfahrtsverbände, der Jobcenter oder weiterer Experten der Wohnversorgung erlassen. Unmöglich, ein so existenzielles Thema unter Ausschluss der Betroffenen und ihrer Interessenvertreter am grünen Tisch zu entscheiden!
Künftig darf beispielsweise der Quadratmeter-Höchstpreis (kalt) für einen 1-Personenhaushalt nicht über 7,37 Euro liegen. Wird dieser Wert überschritten, geht gar nichts mehr!
Dies kann zum K.O.-Kriterium für bestehende und geplante Wohnangebote unserer Träger werden und schränkt den Zugang zu bezahlbaren Wohnungen für Bedarfsgemeinschaften zusätzlich ein.
Wir fordern deshalb unsere Mitglieder mit Wohnangeboten auf, umgehend die Auswirkungen der WAV in ihrem Bereich zu prüfen und dem Verband Daten und Fakten an die Hand zu geben, die gegebenenfalls bei der gegenwärtigen Ausarbeitung einer Ausführungsverordnung berücksichtigt werden könnten.
Detaillierte Informationen zur WAV finden Sie in diesem Rundbrief.
In der kommenden Zeit werden wir einige Grundforderungen zur Wohnversorgung mit Nachdruck vertreten:
Auch und gerade in einer wachsenden, attraktiven Metropole wie Berlin bleibt Wohnen ein Grundbedürfnis.