Aktuelle Ausgabe: April 2012
Die Zeitschrift für Mitgliedsorganisationen erscheint 10 x jährlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an rundbrief(at)paritaet-berlin.de.
Von: usd
Vieles funktioniert in der Politik wie Radio Eriwan. Zum Beispiel: Sollen die Beschäftigten freier Träger ebenso bezahlt werden wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes? Antwort: Im Prinzip ja – aber es soll das Land Berlin nichts kosten… Mittel für Tarifanpassungen für die Beschäftigten unserer freien Träger zu erstreiten ist ein hartes Stück Arbeit. Unser Verband war hier in den letzten Monaten sehr erfolgreich.
Bei den Verhandlungen zur Fortschreibung der Entgelt-Rahmenvereinbarungen sind für alle Leistungen der sozialen Träger in Berlin Vergütungssteigerungen erreicht worden oder stehen in Kürze vor dem Abschluss. Sie sollen den Trägern vergleichbare Tarifsteigerungen wie im öffentlichen Dienst sichern. Im Prinzip schon, aber nicht überall zu 100 Prozent. Für die Kitas sind die umfassendsten Tarifanpassungen ausgehandelt worden, inklusive einer Aufhebung der Unterschiede zwischen Ost- und West-Tarifen. Die Umsetzung hat sogar schon begonnen.
ür die Behindertenhilfe und die Sozialeinrichtungen und –dienste hat die „Kommission 75“ am 13. September 2011 Tarifanpassungen ab Januar 2012 beschlossen.
Bei den Hilfen zur Erziehung stehen Vergütungssteigerungen vor dem Abschluss, aber in geringerer Höhe. Die Abschlüsse spiegeln wider, wie unterschiedlich die Politik die verschiedenen Versorgungsbereiche bewertet. Gerecht ist das nicht. Erfreulich ist dennoch, dass in den Entgelten Tarifsteigerungen endlich wieder berücksichtigt werden! Ein Erfolg! Und hier ist der Pferdefuß:
Tarifanpassungen für die Beschäftigten der freien Träger. Ja, aber nicht bei den Zuwendungsprojekten! Innensenator Körting hat dies vor wenigen Wochen in seiner Antwort (6. September 2011) auf eine Kleine Anfrage verdeutlicht. Zwar dürfe keiner bei einem freien Träger mehr verdienen als ein vergleichbar Beschäftigter im Öffentlichen Dienst (sogenanntes Besserstellungsverbot). Es gebe aber kein Gleichstellungsgebot! „Das bestehende Zuwendungsrecht“, so Körting, sei daher kein geeignetes Instrument, die Forderung nach „gleichem Geld für gleiche Arbeit“ durchzusetzen. Darauf kommt es auch gar nicht an. Das Zuwendungsrecht verlangt keineswegs die Schlechterstellung der Mitarbeiter.
Hier sind also politische Entscheidungen möglich und nötig! Durch die Inkonsequenz des Landes Berlin bei der Refinanzierung von Tarifanpassungen geraten die freien Träger in ein Dilemma: Die Tarifanpassungen, so notwendig sie in den Entgeltbereichen sind, ziehen einen Graben quer durch die Trägerlandschaft und quer durch die Arbeitsverhältnisse. In einem Stadtteilzentrum würde die Erzieherin der Kita erheblich mehr verdienen als die Erzieherin, die in der Familienbildung arbeitet – nur weil die Kita über Entgelte und die Familienbildung über Zuwendungen finanziert wird. Der Träger als Arbeitgeber, der sich bemüht, diese Unterschiede auszugleichen, gerät in die Gefahr, Mittel unsachgerecht umzuschichten.
Was für eine verkehrte Welt, die da von der Politik verursacht wird! Der Paritätische fordert deshalb: Im kommenden Doppelhaushalt sind die Etats für Zuwendungsprojekte um die Summen der erforderlichen Tarifanpassungen zu erhöhen. Dies gilt für die gesamtstädtischen Gesundheits- und Sozialprojekte der ehemaligen Treuhandverträge.
Und dies gilt ebenso für die Transfermittel, aus denen die Bezirke die Zuwendungen finanzieren. Die Aufstockung der Transfermittel muss zudem mit der Auflage verbunden sein, die Zuwendungen mit einem Betrag X für die Tarifanpassungen zu vergeben. Liebe Mitglieder, Herr Menninger und ich haben dieses Anliegen in einem Brief an die großen Fraktionen verdeutlicht.
Abschließend noch der Hinweis auf zwei Veranstaltungen am 22. Oktober 2011. Unser Dankeschön-Brunch für 100 Freiwillige findet wieder statt im Hotel Sylter Hof! Und viele neugierige Zuschauer lade ich ein, um die Lange Tafel für Schulsozialarbeit am Alex von 14 bis 17 Uhr zu unterstützen.